Inhalt

Unsere Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Kindesunterhalt (Unterstützung bei Ansprüchen)

Es gehört zu den Aufgaben der Stadt Ibbenbüren, Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen zu beraten und zu unterstützen. Ebenso hat ein junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.