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Stellplatzablöseverträge

Die Stellplatzverpflichtung für ein Bauvorhaben kann durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Ibbenbüren abgelöst werden. Das Geld wird für die Herstellung von öffentlichen Stellplätzen verwendet.

Voraussetzungen

Notwendige KfZ-Stellplätze oder Fahrradstellplätze können auf dem Baugrundstück selbst nicht nachgewiesen werden.

Vertrag und Bankbürgschaft sind Voraussetzungen für eine Baugenehmigung.

Bearbeitungsdauer

zirka vier Wochen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag mit der Bitte um Abschluss eines Ablösevertrages
  • selbstschuldnerische unbefristete Bankbürgschaft zur Absicherung der Zahlung (bei Vertragsabschluss)

Welche Gebühren fallen an?

Ablösebeträge je Kfz- oder Garagenstellplatz:

  • 9600 Euro in Gebietszone I (Innenstadt)
  • 6000 Euro in Gebietszone II

Ablösebeträge je Fahrradabstellplatz:

  • 580 Euro in Gebietszone I (Innenstadt)
  • 360 Euro in Gebietszone II

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bei größeren Bauvorhaben sollte der Bedarf an Stellplätzen rechtzeitig mit der Bauaufsichtsbehörde (Stadt Ibbenbüren) geklärt werden.