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Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse nach § 10 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)

Der Gesetzgeber hat in § 10 KAG NRW bestimmt, dass ein Kostenersatz für den Aufwand zur Herstellung von Haus- und Grundstückanschlüssen an die öffentliche Abwasseranlage zu leisten ist. Kostenersatzpflichtig ist der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des Grundstücks zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung.

Wer wird kostenersatzpflichtig?

Eigentümer (auch Wohnungs- und Teileigentümer) bzw. Erbbauberechtigte des Grundstücks zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung

Voraussetzungen

Der Gesetzgeber hat in § 10 KAG NRW bestimmt, dass ein Kostenersatz für den Aufwand zur Herstellung von Haus- und Grundstückanschlüssen an die öffentliche Abwasseranlage zu leisten ist.

Welche Gebühren fallen an?

Der Aufwand für die Herstellung (Neuanschluss) eines Anschlusses wird nach Einheitssätzen ermittelt.

Der aktuell geltende Einheitssatz beträgt je lfdm Anschlussleitung

  • für Niederschlagswasser im Freigefällesystem 353,86 €
  • für Schmutzwasser im Freigefällesystem 321,57 €
  • für Mischwasser im Freigefällesystem 321,57 €
  • im Druckentwässerungssystem 87,29 €

Gemessen wird von der Straßenmitte bis zum Kontrollschacht bzw. bis zur Pumpstation.

Der aktuell geltende Einheitssatz beträgt für einen Kontrollschacht

  • für Niederschlagswasser 1.032,06 €/ Stück
  • für Schmutzwasser 984,88 €/ Stück
  • für Mischwasser 984,88 €/ Stück

Der aktuell geltende Einheitssatz für eine Pumpstation im Druckentwässerungssystem, bestehend aus dem Pumpschacht, der Pumpe mit Schneidwerk und Anschlussleitungen und -kabeln sowie der Steuerungseinheit beträgt in Kunststoff- oder Betonausführung 5.606,37 €/Stück.

Der Aufwand für die Erneuerung, Veränderung und Beseitigung und die Kosten für die Unterhaltung der Anschlussleitungen und Pumpenanlagen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe zu ersetzen.

Rechtsgrundlage

Für die Bereitstellung älterer Fassungen der Entwässerungssatzung / der Beitrags- und Gebührensatzung wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontaktpersonen.