Inhalt
Datum: 03.12.2025

Systemumstellung in der digitalen Bauantragstellung am 12. Dezember

Information der Bauordnung der Stadt Ibbenbüren

20251203 - Systemumstellung in der digitalen Bauantragstellung am 12. Dezember
Der Saal des Kulturhauses war am Montag gut besucht: Viele Entwurfsverfasserinnen und -verfasser waren der Einladung der Bauordnung der Stadt Ibbenbüren zum Dialog gefolgt. Monika Kaß (Fachdienstleiterin Stadtplanung bei der Stadt Ibbenbüren) begrüßte die Anwesenden. Lukas Sackarendt (Abteilungsleiter Bauordnung) führte durch die Veranstaltung. (Foto: Stadt Ibbenbüren / Max Bertemes)

Ibbenbüren, 3. Dezember 2025. Die Bauordnung der Stadt Ibbenbüren informierte über eine anstehende technische Systemumstellung im digitalen Bauantragsverfahren sowie über aktuelle gesetzliche Entwicklungen im Bereich des Bauordnungsrechts. Im Rahmen einer Dialogveranstaltung mit den Entwurfsverfassenden (z. B. Architektinnen/Architekten und Bauingenieurinnen/Bauingenieure), die am Montag, 1. Dezember, zum zweiten Mal stattgefunden hat, war dies jedoch nicht die einzige Änderung, die im Bereich der Bauordnung bevorsteht und thematisiert wurde.

Umstellung des digitalen Baugenehmigungssystems

Am Freitag, 12. Dezember, erfolgt in der Abteilung Bauordnung der Stadt Ibbenbüren die Umstellung auf einen neuen externen Dienstleister für das digitale Antragsportal. Über dieses Portal werden Bauanträge vollständig digital eingereicht und die Beteiligten können im Anschluss den aktuellen Verfahrensstand einsehen.

  • Am Freitag, 12. Dezember, können keine Eingänge digitaler Bauanträge registriert werden.
  • Ab Montag, 15. Dezember, soll das System wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Nach der Umstellung bleibt der Funktionsumfang für Entwurfsverfassende sowie für Bauherrinnen und Bauherren vollständig erhalten. Änderungen betreffen ausschließlich die Benutzeroberfläche für das Hochladen von Dokumenten. „Alle bisherigen Funktionen bleiben verfügbar“, erläutert Lukas Sackarendt, Abteilungsleiter der Bauordnung.

Alle Beteiligten offener Verfahren erhalten im Zuge der Umstellung automatisch eine E-Mail des neuen Systems. Über einen darin enthaltenen Link kann eine einmalige Registrierung vorgenommen werden. Die Registrierung muss nur einmal erfolgen, unabhängig davon, in wie vielen Verfahren die betreffende Person beteiligt ist. Ein erneutes Hochladen bereits eingereichter Unterlagen ist nicht erforderlich; sämtliche Daten werden durch die Bauordnung und den städtischen Dienstleister vollständig in das neue System übertragen.

Die digitale Abwicklung der Bauanträge – einschließlich Einreichung, Prüfung und abschließender Abnahme – stellt inzwischen den Regelfall in Ibbenbüren dar. Die Bauordnung legt daher besonderen Wert auf einen reibungslosen Übergang.

Änderungen im Bauordnungsrecht

In der Veranstaltung wurden zudem aktuelle und geplante gesetzliche Anpassungen erörtert. Das Baugesetzbuch (BauGB) wurde bereits novelliert. Die Änderungen stehen unter dem Stichwort „Bau-Turbo“ und sollen insbesondere Verfahren im Wohnungsbau beschleunigen.

Die Novellierung der Landesbauordnung (BauO NRW) befindet sich hingegen noch in den politischen Abstimmungen im Landtag Nordrhein-Westfalen. Welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen konkret für das Baugenehmigungsverfahren in Ibbenbüren haben werden, bleibt Gegenstand weiterer Beratungen. Die Stadt steht hierzu derzeit mit den Ratsfraktionen im Austausch, um den kommunalen Handlungsrahmen festzulegen.

Weitere Informationen zur anstehenden Systemumstellung der Bauordnung gibt es auf der städtischen Internetseite unter: Bauanträge