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Straßenreinigung

Die Stadt Ibbenbüren ist nach dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen für die Reinigung öffentlicher Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen verantwortlich.

Die Handhabung der Reinigungspflicht – einschließlich der Pflichten von Bürgern beziehungsweise Anliegern in diesem Zusammenhang – ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ibbenbüren geregelt.

In der städtischen Straßenreinigungssatzung finden sich unter anderem Angaben

  • zur Reinigungspflicht der für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellten Straßen
  • zur Art und zum Umfang der Reinigungspflicht
  • zur Übertragung von Reinigungspflichten auf Anlieger
  • zu Gebühren
  • zu den jeweiligen Straßen (nach Verkehrsbedeutung und Reinigungshäufigkeit der Fahrbahn- wie auch der Gehwegreinigungspflicht)

Welche Gebühren fallen an?

Etwaige anfallende Gebühren ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ibbenbüren.