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Gewerbeanmeldung

Wer in Ibbenbüren den selbstständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder auch einer unselbstständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dies der Stadt Ibbenbüren, Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe, als zuständige Behörde gleichzeitig anzeigen. Gleichzeitig bedeutet, dass die Anzeige mit dem Beginn des Betriebes zu erfolgen hat.

Der Beginn eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis, eines Handwerks ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle beziehungsweise bei Ausländern ohne eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung (siehe hierzu auch Abschnitt „Voraussetzungen“) ist unzulässig. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.

Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, zum Beispiel eine Gewerbeanzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig; eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden (§ 146 GewO).

Formulare zum Herunterladen

Voraussetzungen

  • vorherige Eintragung in die Handwerksrolle (im Falle eines handwerklichen Betriebes)
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei nichtdeutschen Staatsbürgern)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • Meldebescheinigung des Wohnsitzes (bei Auswärtigen)
  • Erlaubnis (im Falle erlaubnispflichtiger Gewerbe wie zum Beispiel Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller)
  • Handwerkskarte (für Handwerker)
  • Aufenthaltsgenehmigung (für Ausländer)
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind

Welche Gebühren fallen an?

  • 26 Euro für natürliche und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
  • 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
  • 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

Was sollte ich noch wissen?

Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe, Vorabinformationen bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer einzuholen. Sofern eine Nutzungsänderung der Betriebsstätte für die gewerbliche Tätigkeit erforderlich ist, sollten Sie sich vorab mit der Bauordnung der Stadt Ibbenbüren in Verbindung setzen.