Gewerbeabmeldung
Wer den selbstständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder auch einer unselbstständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Zuständig ist in diesem Fall die Stadt Ibbenbüren.
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Was sollte ich noch wissen?
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe, Vorabinformationen bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer einzuholen.