Herbstschulung der Standesbeamten in Ibbenbüren
In der Feuer- und Rettungswache wurden Fragen aus der Praxis erörtert
Ibbenbüren, 9. Oktober 2025. Die Neuerungen im Namensrecht und im Selbstbestimmungsgesetz standen im Zentrum der Herbstschulung der Standesbeamten aus dem gesamten Kreisgebiet. Diese Schulung, die turnusmäßig in anderen Städten und Kommunen stattfindet, fand am Mittwoch in Ibbenbüren statt – genauer gesagt in der Feuer- und Rettungswache. Rund 60 Standesbeamtinnen und -beamte waren der Einladung gefolgt. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Standesbeamter und Leiter des Bürgerbüros der Stadt Ibbenbüren, begrüßten die Gäste aus dem ganzen Kreis.
Besonders das Namensrecht, das unter anderem regelt wer nach einer Eheschließung welchen Namen tragen darf – und welchen nicht – gehört für Standesbeamtinnen und -beamte zum Alltag. In der jüngeren Vergangenheit wurde das Gesetz mehrfach angepasst, um Menschen mehr Möglichkeiten bei der Namenswahl zu ermöglichen. Aktuelle Fragen klärten am Mittwoch die Referenten Stephanie Max und Rolf Becker vom Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landesverbands Westfalen-Lippe. Dabei wurden neue gesetzliche Bestimmungen sowie Fragen aus der Praxis erörtert.