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Vollstreckung

Die Stadtkasse der Stadt Ibbenbüren nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen wahr. Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, welche entweder im Rahmen der Amtshilfe für andere Kommunen oder aber im Wege der zugewiesenen Vollstreckung (Rundfunkgebühren, Vollstreckung für Industrie- und Handelskammern et cetera) einzuziehen sind.

Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.

Der Vollstreckung geht in der Regel eine schriftliche Ankündigung voraus.

Vollstreckt werden kann zum Beispiel durch

  • Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten
  • Konto- oder Lohnpfändungen
  • Eintragung von Sicherungshypotheken bei vorhandenen Grundstücken

Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß – spätestens nach der Mahnung – oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.

Was sollte ich noch wissen?

Wir empfehlen Ihnen den für Sie und uns einfachsten Zahlungsweg: Erteilen Sie uns bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung. Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und helfen somit, Kosten zu sparen. Bitte achten Sie hierbei darauf, dass Ihr Konto stets ausreichend gedeckt ist.

Alternativ können Sie bei Einmalzahlungen auf verschiedene, von der Stadt Ibbenbüren bereitgehaltene Online-Zahlungsoptionen zurückgreifen.

Weitere Informationen zu für Sie bequemen und zügigen Möglichkeiten des Bezahlens finden Sie auf dieser Website unter Zahlungswege.