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Parken mit E-Auto

Kostenloses Parken für E-Autos mit E-Kennzeichen + Parkscheibe
Kostenloses Parken für E-Autos mit E-Kennzeichen + Parkscheibe
Kostenloses Parken für E-Autos mit E-Kennzeichen + Parkscheibe

In der Stadt Ibbenbüren dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen und ausgelegter Parkscheibe für die Höchstparkdauer kostenlos parken. Dies gilt auf allen bewirtschafteten Parkplätzen, ausgenommen der Parkhäuser sowie der Monats- und Tagesparkplätze.

Es reicht hierbei nicht aus, wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridfahrzeug handelt, wenn dies nicht durch ein E-Kennzeichen kenntlich gemacht ist. Das E- Kennzeichen kann bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.

Um erkennbar zu machen, dass die Höchstparkdauer nicht überschritten wird, ist der Beginn der Parkzeit über eine Parkscheibe zu kennzeichnen.

Die für Ihren Parkplatz geltende Höchstparkdauer können Sie dem Parkscheinautomaten entnehmen.

Parken auf Parkplätzen mit Ladesäule
Parken auf Parkplätzen mit Ladesäule
Parken auf Parkplätzen mit Ladesäule

Öffentliche Parkplätze, auf denen eine Ladesäule angebracht ist, dürfen nur dann genutzt werden, wenn Sie ihr Fahrzeug tatsächlich aufladen.

Dieser Hinweis sowie die erlaubte Höchstparkdauer befinden sich auf einem Hinweisschild neben der Parksäule.