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Datum: 03.03.2020

Richtigstellung soll kurzfristig erfolgen

Geförderter Breitbandausbau: Nach falschen Informationsschreiben der Osnatel an Bürger werden diese eine erneute Info mit korrekten Angaben erhalten

Ibbenbüren / Hörstel / Recke / Hopsten, 3. März 2020. Zahlreiche Bürger in den Projektkommunen des geförderten Breitbandausbaus haben in diesen Tagen eine Information hierzu von der beauftragten Gesellschaft EWE TEL beziehungsweise von deren Tochtergesellschaft Osnatel erhalten. Offenbar bedingt durch die Verwendung eines falschen Textmusters, enthalten diese Schreiben allerdings eine sachlich unzutreffende Information, die bei Bürgern ihrerseits für Verunsicherung und Nachfragen bei den Verwaltungen geführt hat.

Vor diesem Hintergrund sehen sich die Projektkommunen Ibbenbüren, Hörstel, Recke und Hopsten zu folgender sachlicher Klarstellung veranlasst:

In den entsprechenden Informationsschreiben der Osnatel wird darauf abgehoben, dass ein kostenloser Hausanschluss nur mit dem gleichzeitigen Abschluss eines Vertrages bei der Osnatel zu erhalten sei. Diese Information ist nicht richtig – und würde im Übrigen den Bedingungen im Rahmen des von Bund und Land geförderten Breitbandausbaus zuwiderlaufen.

Hintergrund: Anders als im privatwirtschaftlichen Breitbandausbau durch Versorgungsunternehmen – also auf deren eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse –, gilt im Rahmen des geförderten Ausbaus das Prinzip der Diskriminierungsfreiheit. Dies bedeutet: Die mit Fördermitteln geschaffene Infrastruktur muss jeweils auch für andere Versorgungsunternehmen und deren Kunden zugänglich sein. Mit der Schaffung des Netzes geht nicht etwa ein Zwang einher, seinen alten, anderweitigen Versorgungsvertrag für Telefon und Internet zu kündigen und einen Vertrag mit demjenigen Unternehmen zu schließen, welches das neue Netz baut. Der Glasfaseranschluss erfolgt zudem zusätzlich, der alte Hausanschluss bleibt erhalten. Jeder im Fördergebiet hat die Möglichkeit, seinen bisherigen Vertragspartner beizubehalten, wenn dieser ihm ein Angebot auf dem geförderten Netz unterbreitet.

Der Hausanschluss ist im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus auch für solche Bürger natürlich kostenfrei, die ihren Vertrag mit einem anderen Versorgungsunternehmen beibehalten möchten.

Laut Auskunft der EWE TEL an die Projektkommunen handelte es sich bei dem falschen Anschreiben an Bürger im Fördergebiet um ein automatisiertes Schreiben, welches für den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorgesehen ist. Es beinhaltet insbesondere eine Fußnote, in der fälschlicherweise ein im Rahmen der Förderung unzutreffendes Preismodell kommuniziert wird.

Die EWE TEL hat gegenüber den Projektkommunen signalisiert, dass sie zum einen die aktuellen Informationsveranstaltungen für Bürger in den Fördergebieten hierzu nutzen wird, zum anderen allen betroffenen Bürgern ein weiteres Anschreiben zukommen lassen wird, um auf den richtigen Sachverhalt hinzuweisen.