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Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Ibbenbüren gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ab 01.01.2018

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels DE-Mail

Die Stadtverwaltung Ibbenbüren bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation an. Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach §3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Nach allgemeinen Grundsätzen sowie den §§126a und 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Dabei unterscheidet man zwischen formfreien Vorgängen und formgebundenen Vorgängen, für die das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt (bspw. Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift). Mit Einrichtung einer zentralen DE-Mail-Eingangsadresse bietet Ihnen die Stadt Ibbenbüren die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation für formgebundene Vorgänge.

Die Stadt Ibbenbüren eröffnet einen Zugang zur elektronischen Kommunikation nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung gelten. Über die zentrale DE-Mail-Eingangsadresse können keine Vorgänge für andere Behörden (zum Beispiel Finanzamt, usw.) abgewickelt werden.

Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Formfreie Vorgänge

Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Namensunterschrift bedürfen, können weiterhin per E-Mail an alle auf www.ibbenbueren.de oder auf städtischen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen gesendet werden.
Weiterhin besteht hier auch die Möglichkeit, über Online-Formulare auf www.ibbenbueren.de Kontakt mit der Stadtverwaltung aufzunehmen.

Formgebundene Vorgänge

Für Vorgänge, die eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform mit eigenhändiger Namensunterschrift voraussetzen (z.B. Mitteilung über Eigentumswechsel bei grundstücksbezogenen Angaben, Antrag auf Befreiung Hundesteuer, Anzeige der Aufstellung von steuerpflichtigen Geldspielgeräten), müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß §2 Absatz 1 Nummer 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Zur Zeit können bei der Stadt Ibbenbüren noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, für die die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Zugang über DE-Mail

Eine DE-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des §5 Absatz 5 des DE-Mail-Gesetzes ersetzt nach §3a des VwVfG NRW, nach §36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuches sowie nach §87a der Abgabenordnung ebenfalls die Schriftform. Sie können daher auch über DE-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Stadtverwaltung Ibbenbüren elektronisch kommunizieren. Der Versand über DE-Mail erfordert keine qualifizierte elektronische Signatur. Die zentrale DE-Mail-Eingangsadresse lautet info@ibbenbueren.de-mail.de.

Zulässige Dateiformate

Möchten Sie E-Mails oder DE-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadt Ibbenbüren nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende gängige Dateiformate können aktuell verarbeitet werden:

Textformate: *.doc, *.docx, *.odt
Kalkulationsdateien: *.xls, *.xlsx, *.calc
Grafikformate: *.jpg, *.tif
Präsentationen: *.ppt, *.pptx, *.odp
Sonstige: *.pdf

Die Gesamtgröße der E-Mail (inklusive Anhänge) darf 10 MB nicht überschreiten. Übersandte Vorgänge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden. Dateien, die als selbstextrahierende *.exe-Dateien umgewandelt wurden, werden ungeöffnet gelöscht. Das gleiche gilt für Dateien, die automatisierte Abläufe von Programmierungen (z.B. Makros) enthalten, sowie für E-Mails mit einem Virus.

Treten Sie per E-Mail oder DE-Mail an die Stadt Ibbenbüren heran, so wird unterstellt, dass Sie eine Rückmeldung auf gleichem Wege wünschen. Handelt es sich jedoch um vertrauliche Informationen oder ist die elektronische Übermittlung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, erfolgt die Antwort der Stadt Ibbenbüren weiterhin per Briefpost, sofern Ihre E-Mail eine vollständige Absenderadresse enthält. Sollten Sie ihr DE-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter per DE-Mail mit Ihnen kommunizieren.