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Wirtschaftliche Jugendhilfe


Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören

  • die Übernahme der Entgelte bei einer Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen
  • die Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei ambulanten und teilstationären Hilfen
  • die Gewährung von Krankenhilfe bei der Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen und Vollzeitpflege
  • die Gewährung von einmaligen Leistungen an Kinder und Jugendliche im Falle der Fremdunterbringung
  • die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege gemäß Festlegung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • die Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen im Falle einer Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen