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Eheschließung

Wer in Ibbenbüren heiraten möchte, kann den Termin für die Eheschließung ab September für das jeweils folgende Jahr reservieren. Bitte melden Sie sich für die Reservierung eines Heiratstermins telefonisch im Standesamt und halten Sie Ihre persönlichen Daten bereit (Geburtsdatum und -ort, Datum und Ort einer eventuellen Vorehe, Staatsangehörigkeit, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).

Die förmliche Anmeldung ist - unabhängig von einer Heiratsterminreservierung - frühestens sechs Monate vor der Eheschließung möglich. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden künftigen Ehepartner seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wer mehrere Wohnsitze hat, sollte möglichst das Standesamt wählen, bei dem das Paar die Ehe schließen möchte.

Die Anmeldung dient vor allem dazu, den Personenstand der künftigen Eheleute festzustellen und zu prüfen, ob deren Heiratswunsch eventuelle Ehehindernisse entgegenstehen. Daneben werden der Ablauf der Trauung und diesbezügliche Wünsche des künftigen Brautpaares besprochen.

Für die förmliche Anmeldung der Eheschließung muss ein Termin beim Standesamt vereinbart werden. Für dieses Gespräch müssen etwa 30 Minuten eingeplant werden.

Die Anmeldung einer Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit. Das bedeutet, dass das Paar, sofern dem keine rechtlichen Aspekte entgegenstehen, innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung der Eheschließung heiraten kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgerbüro des Wohnortes (für Personen mit gemeldetem Hauptwohnsitz in Ibbenbüren und sofern die Eheschließung in Ibbenbüren stattfinden soll, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.)
  • Vollmacht (für den Fall, dass es einem der künftigen Brautleute unmöglich ist, bei der Anmeldung anwesend zu sein; dieses Formular ist beim städtischen Standesamt erhältlich)
Wenn einer der beiden künftigen Eheleute schon einmal verheiratet war, zusätzlich
  • Nachweis der letzten Eheschließung
  • Nachweis der Auflösung dieser letzten Eheschließung
  • Daten von weiteren vorangegangenen Ehen

Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss weitere Dokumente vorlegen. Welche das sind, dazu erteilt das Standesamt Auskunft.

Welche Gebühren fallen an?

  • wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 50 Euro
  • wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 80 Euro
  • Personenstandsurkunde: 12 Euro; für jede weitere gleiche Urkunde 6 Euro
  • Stammbuch (in verschiedenen Ausführungen erhältlich): ca. 20 Euro bis 40 Euro
  • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes und/oder außerhalb der Amtsräume: 100 Euro
  • Für Trauungen im Heimathaus und am Aasee-Beach fällt zusätzlich eine von den jeweiligen Betreibern festgesetzte Nutzungspauschale an, die dort zu entrichten ist.

Was sollte ich noch wissen?

Paare von außerhalb Ibbenbürens

Paare, die nicht in Ibbenbüren wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen, können ihre Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnsitzes anmelden und dabei mitteilen, dass sie auf dem Standesamt Ibbenbüren heiraten möchten. Das Standesamt des Wohnsitzes wird dem Standesamt Ibbenbüren die entsprechenden Unterlagen übersenden.

Kurzfristige Trautermine

Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Namensgebung

Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person als Staatsbürger angehört. Da die Gesetze zur Namensführung in der Ehe in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. (Bei Fragen zum ausländischen Namensrecht sollte ein entsprechendes Beratungsgespräch beim Standesamt vereinbart werden.)

Im deutschen Namensrecht gilt Folgendes:
Die Ehegatten sollen – sie müssen dies aber müssen aber nicht – einen gemeinsamen Familiennamen, den sogenannten Ehenamen, bestimmen. Bestimmen die Ehegatten keinen gemeinsamen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung weiter. So ist es also möglich, dass beide Partner in einer neuen Ehe weiterhin ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer vorangegangenen Ehe führen.

Wird jedoch ein gemeinsamer Ehename bestimmt, kann dies der Geburtsname oder der bei Eheschluss geführte Familienname des Mannes beziehungsweise der Frau sein. Der Name aus einer vorangegangenen Ehe kann also auch gegebenenfalls weitergegeben werden.

Die Bestimmung eines Ehenamens findet in der Regel bei der Eheschließung statt. Sie kann jedoch, wenn bei der Eheschließung noch nichts erklärt wurde, unbefristet nachgeholt werden.

Wird ein Ehename bestimmt, bleibt dem Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, noch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen. Der Ehepartner kann dem Ehenamen hierbei

  • seinen Geburtsnamen voranstellen
  • seinen Geburtsnamen anfügen
  • seinen vor der Eheschließung geführten Namen voranstellen
  • seinen vor der Eheschließung geführten Namen anfügen

Die Möglichkeit, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen führen, gibt es nicht. Ebenso wenig sind Dreifachnamen zulässig. Wird ein Doppelname geführt, so kann dieser durch Erklärung widerrufen werden, so dass nur noch der Ehename geführt wird. Eine erneute Hinzufügung ist dann allerdings nicht mehr möglich.

Wird eine Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst, kann der Geburtsname oder auch der Name, der vor dieser Ehe geführt wurde, wieder angenommen werden.