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Datum: 21.06.2022

Hoffnung auf ein schönes Quartier

„Wohnen am Aasee“: Auswahlgremium hat getagt / Vergabeempfehlung an den Rat der Stadt Ibbenbüren

Baugebiet Wohnen am Aasee: Übersichtsplan (2. Bauabschnitt)
Baugebiet Wohnen am Aasee: Übersichtsplan (2. Bauabschnitt)

Ibbenbüren, 21. Juni 2022. Das nennt man wohl Marathonsitzung. Oder genauer gesagt Marathonsitzungen. Denn bei einer ist es nicht geblieben…

Das Auswahlgremium zum Grundstücksvergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt des Baugebietes „Wohnen am Aasee“ hat getagt. In zwei ganztägigen Sitzungen wurden die 101 Bewerbungen durch eine Expertinnen- und Expertengruppe gesichtet und bewertet. Und es gab viel zu sehen…

Im ersten Wertungsdurchgang wurden die Bewerbungen für das jeweilige Baugrundstück anhand verschiedener Kriterien (siehe Stichwort) bewertet. Das Auswahlgremium wählte in Zuge dessen für jedes Baugrundstück Entwürfe aus, die den Wertungskriterien am besten entsprechen und in eine weiterführende Bewertung einbezogen werden sollten. Im zweiten Wertungsdurchgang wurden die einzelnen Arbeiten vertiefend diskutiert und untereinander verglichen. Auf Grundlage dieser intensiven Auseinandersetzung wurden abschließend die Vergabeempfehlungen formuliert.

„Durch dieses Verfahren in Verbindung mit der guten Qualität der Bewerbungen ist es gelungen, zu allen Grundstücken eine Vergabeempfehlung zu geben“, sagt der Technische Beigeordnete der Stadt Ibbenbüren, Uwe Manteuffel. „Es war ein richtiges und sehr gutes Verfahren.“ Das fand auch Heiner Farwick als Vorsitzender der Jury. „Dieses intensive Auswahlverfahren ist nicht selbstverständlich, aber gut. Auf diese Weise sichert die Stadt Qualität, und es entsteht ein wichtiger und guter Diskurs über Architektur.“

Auch das Auswahlgremium zeigte sich sehr angetan von den Bewerbungen, deren gute Qualität gleich mehrfach betont wurde. Das Verfahren sowie das hohe Niveau der Bewerbungen hätten einen umfassenden Diskurs über architektonische Qualitäten ermöglicht. „Die Hoffnung auf ein schönes Quartier ist sehr groß“, so Uwe Manteuffel. „Die Bürgerinnen und Bürger werden die erreichten Qualitäten auch spüren. Guter Städtebau und gute Architektur tragen zu einer höheren Lebensqualität bei.“ Und auch Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer freut sich auf die Vergabeempfehlungen. „Am Aasee wird das Stadtbild an zentraler Stelle für Jahre geprägt. Dazu ist eine Entwicklung notwendig, die resilient auf verschiedene Entwicklungen und Moden reagieren und nachhaltig attraktiv bleiben kann. Ich bin überzeugt, dass das an dieser schönen Stelle gelingt.“

Die Vergabeempfehlungen des Auswahlgremiums gehen in den Rat der Stadt Ibbenbüren zum Beschluss. Anschließend werden zeitnah Grundstückskaufverträge und städtebauliche Verträge geschlossen, um eine Entwicklung des Gebietes entsprechend der Bewerbungen zu ermöglichen und zu sichern. Im Rahmen dieser Verträge wird zudem eine Baufertigstellung drei Jahre nach dem Beurkundungsdatum festgehalten.

Stichwort Auswahlgremium

Das Auswahlgremium setzt sich aus vier stimmberechtigten Fachpreisrichterinnen und -richtern (vor allem Architektinnen und Architekten aus dem Gestaltungsbeirat der Stadt Ibbenbüren) und zwei stimmberechtigten Sachpreisrichtern, dem Vorsitz des Planungs- und Umweltausschusses, zusammen. Akteure der Verwaltung unterstützen beratend. Das Auswahlgremium bewertet die eingereichten Entwürfe auf Grundlage zuvor definierter Kriterien. Wesentliche Grundlage der Kriterien sind die vom Rat der Stadt Ibbenbüren beschlossene Gestaltungsfibel und -satzung „Wohnen am Aasee“ sowie der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 132a „Wohnen am Aasee“. Aufgabe des Gremiums ist es, die Stadt Ibbenbüren zu beraten und dem Rat der Stadt gegenüber für dieses Leuchtturm-Projekt eine Vergabeempfehlung auszusprechen. Dazu wurden die Bewerbungen eines jeden Grundstückes zunächst anhand der Vorprüfung vorgestellt und anschließend in zwei Wertungsdurchgängen diskutiert und bewertet. Die Vorstellung der Vorprüfung umfasste unter anderem eine zusammenfassende Darstellung der eingereichten Plandarstellungen, die Aufführung bestimmter Kennzahlen, wie beispielsweise die Angabe der Geschosse, die Größe der vorgesehenen Wohneinheiten und die Zahl der Stellplätze, sowie eine Prüfung, ob Vorgaben aus den Satzungen erfüllt wurden.