Baugebiet „Wohnen am Aasee“
2. Bauabschnitt
Leben in grüner und blauer Idylle – Natürliches Umfeld mit Ambiente trifft innovative Architektur
Am Aasee in Ibbenbüren entsteht ein wegweisendes, modernes Neubaugebiet
Mit dem Bauprojekt „Wohnen am Aasee“ wurde in Sachen „Schöner Wohnen – in Ibbenbüren!“ im Jahr 2015 ein neues Kapitel aufgeschlagen. Hier ist ein modernes, attraktives Quartier entstanden, das innovative Architekturansätze, eine hohe Lebensqualität sowie ein natürliches Umfeld mit Ambiente zusammenführen soll. Das Gebiet des Ibbenbürener Aasees ist wie geschaffen dafür, individuelle Wohnträume wahr werden zu lassen. Grüne und blaue Idylle gehen hier eine Symbiose ein – und das in attraktiver Nähe zum Zentrum unserer lebendigen 54.000-Einwohner-Stadt.
Die Bewerbungsfrist für den Erwerb eines Grundstücks im zweiten Bauabschnitt endete am 9. April 2022.
Weitere Informationen zum Baugebiet „Wohnen am Aasee“ finden Sie hier:
Lage und Beschreibung
Wohnträume verwirklichen
Idylle vor der Tür einerseits, kurze Wege und eine schnelle Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen andererseits – das Neubaugebiet „Wohnen am Aasee“ weiß mit beidem zu überzeugen: Das Stadtzentrum Ibbenbürens sowie zahlreiche Einrichtungen der Nahversorgung sind zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto in wenigen Minuten zu erreichen. Im näheren Umfeld des Neubaugebietes befinden sich sowohl mehrere Einrichtungen für die Kinderbetreuung als auch Schulen der Sekundarstufen I und II. Weitere Bildungseinrichtungen sind von diesem Neubaugebiet ebenfalls nur wenige Gehminuten entfernt. Die direkte Nachbarschaft zum Aasee verleiht diesem Baugebiet eine hohe Wohnqualität.
Eine ideale Umgebung für die Verwirklichung von Wohnträumen schaffen: Die Grundlage hierfür hat 2011 der europaweite, vielbeachtete Architekturwettbewerb Europan 11 mit seinem Siegerentwurf für Ibbenbüren gebildet. In der weiteren Folge machte sich die Stadt Ibbenbüren daran, die wesentlichen Leitideen des ersten Preisträgers in verbindliches Planungsrecht umzusetzen.
Außergewöhnliches Wohnen ermöglichen
Wir wollen vielfältigen, zeitgemäßen, auch neuen Wohnformen sowie einem individuellen Wohnen mit modernem Anspruch und hohem Komfort einen Raum für ihre Entwicklung bieten. Uns geht es darum, qualitativ hochwertigen Wohnraum in verdichteter Bauweise zu ermöglichen. Das Neubaugebiet hält deshalb die Optionen einer ein- bis viergeschossigen Wohnbebauung in Form von Reihen-, Ketten- sowie Stadthäusern, aber auch von Doppelhäusern und Geschosswohnungsbau bereit. Die Umsetzung alternativer Wohnkonzepte oder die Bildung von Baugemeinschaften werden seitens der Stadt Ibbenbüren unterstützt. Auf dem Grundstück Nr. 4 ist ausdrücklich auch die Errichtung einer gastronomischen Einrichtung mit öffentlich zur Verfügung zu stellenden Toiletten gewünscht.
Außergewöhnliches Wohnen in einer alles andere als gewöhnlichen Stadt – hierfür steht das Neubaugebiet „Wohnen am Aasee“.
Exposé
- PDF-Datei: 8.2 MB
Vergabekriterien für die Baugrundstücke
Die Bewerbungsfrist für den Erwerb eines Grundstücks im zweiten Bauabschnitt des Baugebietes „Wohnen am Aasee“ endete am 9. April 2022.
Die Vergabe der Baugrundstücke aus dem zweiten Bauabschnitt des Neubaugebietes „Wohnen am Aasee“ orientiert sich ausschließlich an der Qualität der geplanten Bebauung bzw. Nutzung.
Bewerbungen um ein Baugrundstück aus dem Plangebiet sind daher mit konkreten Unterlagen beziehungsweise Plänen für die beabsichtigte Bebauung und Nutzung der Grundstücke einzureichen. Die eingereichten Unterlagen werden anhand der nachstehend genannten Kriterien bewertet:
- Grundidee und architektonisches Konzept insbesondere zu
- Fassadengestaltung, Gebäudekubatur, Materialien und Farbkonzept
- Gebäudeorganisation (Grundriss, Wohnungsanzahl und Größe, Wohnungserschließung etc.)
- Ausrichtung und Gestaltung von Öffnungen, Terrassen, Balkonen etc.
- Freiraumkonzept unter besonderer Beachtung
- der Verzahnung mit dem öffentlichen Raum
- der Organisation, Anordnung und Gestaltung des ruhenden Verkehrs
- Berücksichtigung und Aufnahme der Hinweise und Vorgaben der
- Gestaltungsfibel und Gestaltungssatzung
- Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Entwurfs
- Energetisches Konzept des Gebäudes, Verwendung innovativer Technik
Besonders innovative Konzepte in einem der vorliegenden Punkte können zu einer stärkeren Gewichtung führen. Eine soziale Durchmischung des Wohngebietes wird angestrebt. Bewerbungen besonderer Bauherrenkonstellationen (Baugemeinschaften, Baugenossenschaften etc.) werden ausdrücklich begrüßt und können bei Beachtung der oben aufgeführten Vergabekriterien im besonderen Maße berücksichtigt werden.
Bewerbungs- und Vergabeverfahren
Die Bewerbungsfrist für den Erwerb eines Grundstücks im zweiten Bauabschnitt des Baugebietes „Wohnen am Aasee“ endete am 9. April 2022.
Bewerbungsverfahren
Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheidet der Rat der Stadt Ibbenbüren. Das Auswahlgremium wird dem Rat jedoch nach abgeschlossener Beratung zu den eingereichten Bewerbungen und deren Bebauungskonzepten eine Vergabeempfehlung aussprechen. Bei mehreren für ein und dasselbe Grundstück eingereichten Bewerbungen wird dem Rat gegebenenfalls eine Rangfolge der berücksichtigungsfähigen Bebauungskonzepte empfohlen.
Für das Vergabeverfahren können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, welche dem Fachdienst Stadtplanung der Stadt Ibbenbüren mit allen einzureichenden Unterlagen zugegangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können Sie der beigefügten Gestaltungsfibel auf Seite 45 entnehmen.
Vergabeverfahren
Alle eingehenden Bewerbungen werden durch ein speziell für diesen Anlass berufenes Auswahlgremium bewertet. Aufgabe des Auswahlgremiums ist es, die Stadt Ibbenbüren zu beraten und dem Rat der Stadt Ibbenbüren gegenüber eine Vergabeempfehlung auszusprechen. Der Aufgabenbereich des Gremiums erstreckt sich auf alle in der Gestaltungssatzung als relevant definierten baulichen und sonstigen Anlagen. Hierbei sind die Fachleute in hren Entscheidungen an die Gestaltungssatzung und die Gestaltungsfibel gebunden.
Das Auswahlgremium setzt sich aus vier stimmberechtigten externen Architekten, zwei stimmberechtigten lokalen Vertretern sowie beratenden Mitgliedern aus der Politik und Verwaltung zusammen. Diese bringen ihr Fachwissen in den Beratungs- und Entscheidungsprozess ein und formulieren innerhalb der Ermessensspielräume der Satzung eine Entscheidungsgrundlage für die Erstellung von Genehmigungen oder Ablehnungen.
Planunterlagen
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Ansprechpartner
Fachdienst Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
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49477 Ibbenbüren
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- Fax: 05451 931-66341
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 331
Fachdienst Stadtplanung - Stadtentwicklung und Bauleitplanung
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- Raum: 207