Baugrundstück „Löchtweg Nr. 1“
Das Baugrundstück „Löchtweg Nr. 1“ liegt südlich der Kernstadt von Ibbenbüren im Ortsteil Dörenthe an der Straße Löchtweg.
Bebauung
Das Grundstück ist durch den Bebauungsplan Nr. 167 »Löchtweg« als Allgemeines Wohngebiet (WA) überplant. Die Bebauung ist mit Einzel- oder Doppelhäusern in bis zu zweigeschossiger Bauweise möglich.
Im allgemeinen Wohngebiet (WA1) sind höchstens zwei Wohnungen je abgeschlossenes, selbstständig nutzbares Wohngebäude zulässig. Je Doppelhaushälfte ist eine Wohneinheit zulässig.
Nähere Einzelheiten sind mit der Abteilung Bauordnung, Bauberatungsbüro, Telefon 05451 931-6133, abzustimmen. Auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen wird hingewiesen.
Spezifische Besonderheiten
Das Baugrundstück wird in den ersten sechs Monaten vorrangig Bewerbern angeboten, die einen Dörenther Bezug haben. Sollte sich der Verkauf des Grundstückes innerhalb dieser sechs Monate nicht ergeben, wird das Grundstück allen Kaufinteressen - ortsteilunabhängig - angeboten.
Es gilt eine Bebauungspflicht innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss Innerhalb dieser Frist ist das in der Bewerbung genannte Bauprojekt bezugsfertig zu errichten.
Die Erwerber eines Baugrundstückes zur Eigennutzung müssen sich verpflichten, das zu errichtende Wohnhaus unmittelbar nach Bezugsfertigkeit selbst zu beziehen und darin mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen den Hauptwohnsitz zu behalten. Eine vorzeitige Beendigung der Eigennutzung ist nur zulässig, wenn wichtige Gründe nachgewiesen werden, die einen Verkauf des Wohngebäudes oder eine Vermietung rechtfertigen. Die Eigennutzungsverpflichtung wird im Grundbuch des Erwerbers gesichert.
Kaufpreis
In dem nachfolgend aufgeführten Kaufpreis ist der Kanalanschlussbeitrag für Schmutz- und Regenwasser enthalten. Ein Erschließungsbeitrag für den Straßenausbau wird derzeit nicht fällig, hier bleibt der Straßenausbau abzuwarten.
Kaufpreis für den Grund und Boden einschl. städtischer Erschließungsaufwendungen 100,00 €/m², somit für 󠄀630 m² = | 63.000,00 € |
Kostenerstattungsbetrag Haus- und Grundstücksanschluss an die Abwasseranlage = | 4.350,00 € |
Vermessungskosten 2,70 €/m², somit für 630 m² = | 1.701,00 € |
Erstattung Wasseranschlussbeitrag des WTL = | 1.642,11 € |
Gesamtkaufpreis = |
70.693,11 € |
Nebenkosten
Zuzüglich zum Kaufpreis sind nachstehende Kosten vom Käufer zu übernehmen:
- Grunderwerbsteuer (derzeit 6,5 % vom Kaufpreis)
- Vertrags- und Vertragsdurchführungskosten (Notar- und Gerichtsgebühren)
- Anschlussbeiträge und -kosten der Versorgungsträger (SWTE, WTL, etc.)
Der Gesamtkaufpreis ist einschließlich der Erschließungsaufwendungen innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der fällige Betrag mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Bewerbung
Die Bewerbungsfrist endete am 25. August 2024.
Die Vergabe der Grundstücke zur Eigennutzung erfolgt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf Grundlage der vom Rat der Stadt Ibbenbüren festgelegten Vergabekriterien. Bei mehreren Bewerbungen für ein und dasselbe Grundstück erfolgt die Vergabe nach einem „Punktesystem“. Hier werden für einzelne Kriterien unterschiedliche Punkte vergeben. Die Erfassung der vergaberelevanten Informationen erfolgt über den Bewerbungsbogen.
Bewerbungen zur Eigennutzung von Interessenten, die bereits über Wohneigentum verfügen, bzw. in deren Haushaltsgemeinschaft Personen mit Wohneigentum leben und Personen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Baugrundstück von der Stadt Ibbenbüren erworben haben, können aufgrund der Vergabekriterien der Stadt Ibbenbüren grundsätzlich bei der Vergabe von Baugrundstücken zur Eigennutzung nicht berücksichtigt werden.