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Allgemeine Informationen

Über die Stadt Ibbenbüren

Stadt

Landschaftlich reizvoll eingebettet zwischen dem Schafberg im Norden sowie dem Teutoburger Wald im Süden liegt die Bergbaustadt Ibbenbüren. Obwohl die Schachtanlagen des Kohlen-Bergbau weit über die Stadtgrenzen hinaus sichtbar sind, ist Ibbenbüren in seiner äußeren Erscheinung keine typische Industriestadt.

Das Stadtbild ist durch die vorhandene Siedlungsstruktur aufgelockert und durch ausgedehnte Grünzonen durchbrochen. Neben der Innenstadt besteht Ibbenbüren zudem aus insgesamt zwölf Ortsteilen und bietet auch hier attraktiv gelegene Wohngebiete.

Mit einer Gesamtfläche von rund 108 km² und ca. 54.000 Einwohnern hat Ibbenbüren einen sehr guten Ruf als bevorzugtes Schul- und Kulturzentrum und als Entwicklungsschwerpunkt des Nordmünsterlandes. Neben allen üblichen Schulformen verfügt Ibbenbüren über eine Schule für Erziehungshilfe des Kreises Steinfurt sowie Berufsfachschulen.

Durch die Lage am Rand des Teutoburger Waldes zählt Ibbenbüren zu den traditionellen Ausflugszielen der Region. Die Innenstadt, in der moderne städtebauliche Akzente überwiegen, wird geprägt von einem interessanten und leistungsstarken Einzelhandel.

Verkehr

Eine äußerst günstige Verkehrsanbindung ergibt sich durch die direkten Anschlüsse an die BAB 30/E8 (Berlin/Amsterdam) und darüber hinaus durch das nahegelegene Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück (A1/A30). Zudem verläuft die Bahnlinie Berlin - Amsterdam durch das Stadtgebiet.

Die vorhandenen Häfen sowohl am Dortmund-Ems-Kanal als auch am Mittellandkanal sowie der nur 20 Kilometer entfernte Regionalflughafen Münster/Osnabrück unterstreichen die gute Einbindung in das überregionale Verkehrsnetz.

Kauf oder Erbpacht

Alle derzeit von der Stadt Ibbenbüren angebotenen Baugrundstücke können nur käuflich erworben werden. Die Vergabe von Erbbaurechten durch die Stadt Ibbenbüren ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Kaufpreis und Nebenkosten

Kaufpreis

Im Kaufpreis enthalten sind:

  • Ablösebetrag für den Kanalanschlussbeitrag
  • Ablösebetrag für den Kostenerstattungsbetrag für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen *
  • Ablösebetrag für einen Haus- und Grundstücksanschluss an die Abwasseranlage *
  • Erschließungsbeitrag für den Straßenausbau entweder als Vorauszahlung oder als Ablösebetrag (siehe: Hinweis)

* nicht in allen Baugebieten

Bei Zahlung eines Ablösebetrages werden die Käufer unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten von der Stadt Ibbenbüren nicht mehr nachträglich zu einer Endabrechnung herangezogen. Insoweit handelt es sich also um einen Festpreis.

Hinweis:

Der im Kaufpreis enthaltene Erschließungsbeitrag für den Straßenausbau kann in einigen Baugebieten nur als Vorauszahlung berücksichtigt werden. Diese Vorauszahlung wird bei der später zu erstellenden Endabrechnung auf den endgültigen Erschließungsbeitrag angerechnet, aber nicht verzinst. Die Endabrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Fertigstellung der Straßen im Endausbau nach tatsächlichem Aufwand. Ein Straßenendausbau wird in der Regel aber erst ausgeführt, wenn ein Großteil der Wohnhäuser in dem Neubaugebiet fertiggestellt wurde.

Nebenkosten

Zuzüglich zum Kaufpreis für Grund und Boden sind vom Erwerber nachstehende Kosten zu übernehmen:

  • Vermessungskosten
  • Vertrags- und Vertragsdurchführungskosten (Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes)
  • Grunderwerbssteuer (derzeit 6,5 % des Gesamtkaufpreises)
  • Anschlussbeiträge und -kosten der Versorgungsträger (Gas, Strom, Wasser usw.).

In einigen Baugebieten ist die Stadt Ibbenbüren bereits mit der Zahlung des Beitrages für den Wasseranschluss beim Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land in Vorleistung getreten. In diesen Fällen ist der Anschlussbeitrag bereits mit der Zahlung des Gesamtkaufpreises an die Stadt Ibbenbüren zu erstatten.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Baugrundstücken wie z. B. Grundstücksgröße, Höhe der Gesamtkaufpreise sowie zu den Nebenkosten sind den Hinweisen zu den einzelnen Baugebieten zu entnehmen.

Bauverpflichtung

Aus allen mit der Stadt Ibbenbüren abgeschlossenen Grundstückskaufverträgen über städtische Baugrundstücke ergibt sich eine Verpflichtung zur bezugsfertigen Bebauung innerhalb der im Grundstückskaufvertrag genannten Frist. In der Regel beginnt diese Frist mit Beurkundungsdatum und endet nach Ablauf von drei Jahren.

Fälligkeit des Kaufpreises

Der Gesamtkaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss fällig und zahlbar.

Besitzübergang

Die Besitzübergabe des Kaufgrundstückes erfolgt mit dem Tage der vollständigen Zahlung des Gesamtkaufpreises einschließlich aller Erschließungs- und Nebenkosten. Maßgeblich ist das Datum der Gutschrift bzw. Wertstellung auf dem Konto der Stadt Ibbenbüren. Erst ab Besitzübergabe gehen auch die Nutzungsrechte sowie alle öffentlichen und privaten Steuern, Abgaben, Lasten und Gefahren einschließlich der Verkehrssicherungspflicht auf den Käufer über.

Vergabekriterien und Reservierung eines Baugrundstückes

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Ibbenbüren festgelegten Vergabekriterien. Bei mehreren Bewerbungen für ein und dasselbe Baugrundstück erfolgt die Vergabe nach einem „Punktesystem“. Hier werden für einzelne Kriterien unterschiedliche Punkte vergeben. Die Erfassung der vergaberelevanten Angaben erfolgt über den Bewerbungsbogen.

Mit Datum des darauf folgenden Kaufangebotes wird das von Ihnen gewünschte Baugrundstück kostenfrei für zwei Monate reserviert. Sollte eine darüber hinaus gehende Reservierung notwendig werden, so ist dies im konkreten Bedarfsfall bis maximal sechs Monate möglich.

Zukünftige Baugebiete

Für zukünftige Baugebiete besteht bereits jetzt die Möglichkeit, sich unverbindlich in die Interessentenliste beim Fachdienst Liegenschaften und Wirtschaftsförderung eintragen zu lassen. Konkrete Bewerbungen auf ein noch nicht erschlossenes Baugrundstück sind jedoch nicht möglich.

Sobald die Baugrundstücke in den künftigen Baugebieten angeboten und vermarktet werden können, werden den vorgemerkten Interessenten automatisch genaue Informationen (Lage der einzelnen Grundstücke, Grundstücksgrößen, Kaufpreis und Aufschließungskosten etc.) zugesandt. Bei weiterhin bestehendem Interesse ist sodann im Einzelfall eine konkrete Bewerbung für ein Baugrundstück abzugeben.