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Baugebiet „Löchtweg“

Das Baugebiet „Löchtweg“ liegt südlich der Kernstadt von Ibbenbüren im Ortsteil Dörenthe an der Straße Löchtweg.

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Übersichtskarte

Baugebiet Löchtweg: Übersichtsplan
Baugebiet Löchtweg: Übersichtsplan

Bebauung

Die Grundstücke sind durch den Bebauungsplan Nr. 167 »Löchtweg« als Allgemeines Wohngebiet (WA) überplant. Die Bebauung ist mit Einzel- oder Doppelhäusern in bis zu zweigeschossiger Bauweise möglich.

Im allgemeinen Wohngebiet (WA1) sind höchstens zwei Wohnungen je abgeschlossenes, selbstständig nutzbares Wohngebäude zulässig. Je Doppelhaushälfte ist eine Wohneinheit zulässig.

Nähere Einzelheiten sind mit der Abteilung Bauordnung, Bauberatungsbüro, Telefon 05451 931-7015, abzustimmen. Auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen wird hingewiesen.

Spezifische Besonderheiten und Verpflichtungen

Es gilt eine Bebauungspflicht innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss Innerhalb dieser Frist ist das in der Bewerbung genannte Bauprojekt bezugsfertig zu errichten.

Die Erwerber eines Baugrundstückes zur Eigennutzung müssen sich verpflichten, das zu errichtende Wohnhaus unmittelbar nach Bezugsfertigkeit selbst zu beziehen und darin mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen den Hauptwohnsitz zu behalten. Eine vorzeitige Beendigung der Eigennutzung ist nur zulässig, wenn wichtige Gründe nachgewiesen werden, die einen Verkauf des Wohngebäudes oder eine Vermietung rechtfertigen. Die Eigennutzungsverpflichtung wird im Grundbuch des Erwerbers gesichert.

Bewerbungen von Interessenten, die bereits über Wohneigentum verfügen, bzw. in deren Haushaltsgemeinschaft Personen mit Wohneigentum leben und Personen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Baugrundstück von der Stadt Ibbenbüren erworben haben, können aufgrund der Vergabekriterien der Stadt Ibbenbüren grundsätzlich bei der Vergabe von Baugrundstücken zur Eigennutzung nicht berücksichtigt werden.

Kaufpreis

In den nachfolgend aufgeführten Kaufpreisen ist der Kanalanschlussbeitrag für Schmutz- und Regenwasser enthalten. Ein Erschließungsbeitrag für den Straßenausbau wird derzeit nicht fällig, hier bleibt der Straßenausbau abzuwarten.

Die Kaufpreise für die Baugrundstücke sind in unterschiedliche Preisstufen gegliedert. Die genaue Lage der Grundstücke mit den farbig dargestellten einzelnen Preisstufen ist aus Lageplan ersichtlich. Die Vermessung der Grundstücke ist erfolgt.

Preisstufe 1: Mietwohnungsbau

Da keine Grundstücke für den Mietwohnungsbau angeboten werden, wird diese Preisstufe mit einem fiktiven Grundstückskaufpreis von 105,00 €/m° als Mindestgebot festgesetzt.

Preisstufe 2: Eigennutzung

Die Grundstücke dieser Preisstufe werden nur zur Eigennutzung zu einem Grundstückskaufpreis von 100,00 €/m° einschließlich städtischer ErschIießungsaufwendungen veräußert.

Preisstufe 3: Eigennutzung

Die Grundstücke dieser Preisstufe werden nur zur Eigennutzung zu einem Grundstückskaufpreis von 85,00 €/m° einschließlich städtischer Erschließungsaufwendungen veräußert.

Preisstufe 4: Eigennutzung

Die Grundstücke dieser Preisstufe werden nur zur Eigennutzung zu einem vergünstigten Grundstückskaufpreis von 70,00 €/m² einschließlich städtischer Erschließungsaufwendungen veräußert. Die Vergabe dieser Grundstücke erfolgt ausschließlich an Interessenten, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten würden. Der erforderliche Nachweis kann bei Frau Bensmann, Rathaus, Zimmer 6, Telefon 05451 931-156, beantragt werden.

Die Grundstückskaufpreise der Preisstufen 2, 3 und 4 gelten nur für eigengenutzte Wohneinheiten. Für weitere Wohneinheiten, die vermietet werden sollen, ist ein Aufpreis auf den Grundstückspreis in Höhe von 50 Prozent der Wertanpassung an die fiktive Preisstufe 1 fällig.

Aufstellung Grundstückskaufpreise im Baugebiet „Löchtweg“
Nr.

Größe

Preis je m²

Kaufpreis

einschl.

Kanal-

anschluss-

beitrag

Kosten

Vermessung:

2,70€/m²

Haus- u.

Grundstücks-

anschluss

Gesamt-

kaufpreis

  Preisstufe 2: Grundstück zur Eigennutzung in besonders attraktiver Lage
 5 657 m² 100,00 € 65.700,00 € 1.773,90 € 4.350,00 € 71.823,90 €
4

657 m²

100,00 €

65.700,00 €

1.773,90 €

4.350,00 €

71.823,90 €

  Preisstufe 3: Grundstücke zur Eigennutzung
 3 657 m² 85,00 € 55.845,00 €

1.773,90 €

4.350,00 €

61.968,90 €

 2 655 m² 85,00 € 55.675,00 € 1.768,50 € 4.350,00 € 61.793,50 €
  Preisstufe 4: Grundstücke zur Eigennutzung für Bewerber mit WBS
 1 630 m² 70,00 € 44.100,00 € 1.701,00 € 4.350,00 € 50.151,00 €

Nebenkosten

Zuzüglich zum Kaufpreis sind nachstehende Kosten vom Käufer zu übernehmen und direkt mit Zahlung des Gesamtkaufpreises fällig:

  • Vermessungskosten: 2,70 €/m²
  • Haus- und Grundstücksanschlusskosten inkl. Kontrollschächte pauschal pro Hausanschluss: 4.350,00 €
  • Erstattung Wasseranschlussbeitrag des Wasserversorgungsverbandes Tecklenburger Land des Grundstücks Nr. 1: 1.642,11 €

Als weitere Nebenkosten sind zu berücksichtigen:

  • Grunderwerbsteuer (derzeit 6,5 % vom Kaufpreis)
  • Vertrags- und Vertragsdurchführungskosten (Notar- und Gerichtsgebühren)
  • Anschlussbeiträge und -kosten der Versorgungsträger

Der Erwerber eines städtischen Baugrundstückes verpflichtet sich zum Bau einer PV-Anlage zur Größe von mind. 3,5 kWp.

Nur soweit ein Stromspeicher mit einer Leistung von mindestens 3 kWh oder eine größere PV-Anlage als 3,5 kWp mit einem Stromspeicher mit einer Leistung von mindestens 3 kWh errichtet wird, kann der Käufer auf Antrag einen Nachlass auf den Grundstückskaufpreis in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal aber 1.500,00 Euro, erhalten.

Möglich sind auch Pacht- und Mietlösungen etwa in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tecklenburger Land, soweit der Vertrag auf eine Laufzeit von mind. 20 Jahren geschlossen wird.

Je Wohneinheit sind mindestens 1,5 Stellplätze herzustellen.

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