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Thomas Schuh

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst

Niedersachsenring 90
49477 Ibbenbüren

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Zuständig für

Vorbeugender Brandschutz

Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes sind die Beteiligung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren, Beratungen von Bauherrinnen/Bauherren und Architektinnen/Architekten sowie die Durchführung der Brandschau.

  • Im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren werden brandschutztechnische Stellungnahmen sowohl für die Bauaufsicht als auch für Sachverständige für die Prüfung des baulichen Brandschutzes erstellt.
  • Bauherrinnen/Bauherren und Architektinnen/Architekten werden sowohl vor als auch während der Bauphase brandschutztechnisch beraten.
  • Die Durchführung der Brandschau als Pflichtaufgabe der Gemeinde wurde der Feuerwehr übertragen. Zu den Aufgaben zählen die Erfassung der brandschaupflichtigen Objekte, Durchführung der Brandschauen sowie erforderliche Nachschauen.

Eine Brandschau wird durchgeführt, um präventiv zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, den Erfordernissen des abwehrenden Brandschutzes entsprechen.

Eine Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, welche der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und die bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Eine Brandschau ist, je nach Gefährdungsgrad, in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen.

Weitere Zuständigkeiten

  • Erst- und Wiederholungsabnahme einer Brandmeldeanlage
  • jährliche Prüfung (Revision) der Feuerwehrschlüsseldepots und deren Inhalt
  • Abnahme und Druckfreigabe von Feuerwehrplänen
  • Abnahme von Feuerwehrzufahrten und Anleiterproben zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges
  • Abnahme einer Löschwasserentnahmestelle