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Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr der Stadt Ibbenbüren wird über die Stadtkasse abgewickelt. Zu deren Aufgaben gehört auch, Einnahmen einzuziehen. Darüber hinaus nimmt die Stadtkasse die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (Steuern, Gebühren, Bußgelder et cetera) wahr.

Wir empfehlen Ihnen den für Sie und uns einfachsten Zahlungsweg: Erteilen Sie uns bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung. Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und helfen somit, Kosten zu sparen.

Alternativ können Sie bei Einmalzahlungen auf verschiedene, von der Stadt Ibbenbüren bereitgehaltene Online-Zahlungsoptionen zurückgreifen. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie etwa der Bestellung von Urkunden werden Sie auf diese Bezahlmöglichkeiten hingewiesen.

Formulare zum Herunterladen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat