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Vergnügungssteuer

Der Erhebung einer Vergnügungssteuer unterliegt im Gebiet der Stadt Ibbenbüren das Halten von

  • Spielapparaten
  • Musikapparaten
  • Geschicklichkeitsapparaten
  • Unterhaltungsapparaten
  • oder ähnlichen Apparaten

in

  • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
  • Gastwirtschaften
  • Beherbergungsbetrieben
  • Vereinsräumen
  • Kantinen
  • diesen ähnlichen Räumen sowie an anderen, für jeden zugänglichen Orten

Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

Formulare zum Herunterladen

Was sollte ich noch wissen?

Zahlungsverkehr

Wir empfehlen Ihnen den für Sie und uns einfachsten Zahlungsweg: Erteilen Sie uns bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung. Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und helfen somit, Kosten zu sparen.

Alternativ können Sie bei Einmalzahlungen auf verschiedene, von der Stadt Ibbenbüren bereitgehaltene Online-Zahlungsoptionen zurückgreifen. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen werden Sie auf diese Bezahlmöglichkeiten hingewiesen.