Untersuchungsberechtigungsschein
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Voraussetzungen
Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und werden eine Beschäftigung aufnehmen, für die eine ärztliche Untersuchung benötigt wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass