Ummeldung Wohnsitz
Auch wenn man innerhalb des eigenen Wohnortes umzieht, muss man sich bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ummelden.
Formulare zum Herunterladen
- Ummeldung bei der Meldebehörde (Anmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb derselben Kommune)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
- Wohnungsgeberbestätigung -Auszug- zur Vorlage bei der Meldebehörde
- PDF-Datei: 23 kB
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Ummeldung muss persönlich oder durch einen Vertreter im Bürgerbüro erfolgen, da bei der Ummeldung der Personalausweis vor Ort geändert wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung
- vom Antragsteller unterschriebener Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug in eine andere Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn die Ummeldung durch eine Vertreterin/einen Vertreter im Bürgerbüro erfolgt, muss die Vertreterin/der Vertreter einen von der Antragstellerin/vom Antragsteller unterschriebenen und ausgefüllten Meldeschein mitbringen.