Inhalt

Rentenversicherungsangelegenheiten

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.

Die Stadt Ibbenbüren berät und erteilt Auskünfte in allen Rentenangelegenheiten.

Ihre Ansprechpartner

  • füllen mit Ihnen gemeinsam die Antragsunterlagen aus und leiten die Anträge an den Rentenversicherungsträger weiter
  • helfen bei der Vervollständigung Ihres Versicherungskontos
  • beglaubigen Unterlagen für die Rentenversicherung
  • nehmen die Anmeldung Ihrer Kindererziehungszeiten entgegen
  • veranlassen eine Auskunft über Ihre Rentenhöhe
  • geben Hilfestellungen bei Widersprüchen
  • erläutern die Leistungen und die Bescheide des Rentenversicherungsträgers
  • nehmen den Antrag auf Kontenklärung im Rahmen einer Ehescheidung auf

Voraussetzungen

Die städtischen Dienstleistungen bezüglich Rentenversicherungsangelegenheiten können von Einwohnern der Stadt Ibbenbüren in Anspruch genommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

generell keine, gegebenenfalls Gebühren für Beglaubigungen

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter diesem Link der Deutschen Rentenversicherung.