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Reisegewerbekarte

Grundsätzlich betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminvereinbarung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren feilbietet, ankauft oder Warenbestellungen aufnimmt,
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Zum Reisegewerbe zählen Standbetreiber auf Märkten, Volksfesten, Flohmärkten, die so genannten Haustürgeschäfte, das Werben für Zeitschriften- oder Bücherabonnements oder das Werben für Telekommunikationsverträge.

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, und zwar die Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen, beispielsweise einer GmbH, erteilt werden. Die Erlaubnis kann in Ibbenbüren beantragt werden, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder die beantragende juristische Personen ihren Firmensitz in Ibbenbüren haben. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die konkrete Tätigkeit, die im Reisegewerbe ausgeübt werden soll, ist anzugeben und anzuzeigen.

Angestellte des Reisegewerbekarteninhabers benötigen eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden.

Eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung wird empfohlen.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage vollständiger Unterlagen innerhalb weniger Tage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • für Ausländer oder Staatenlose eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt
  • Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (nicht älter als drei Monate), zu beantragen im Bürgerbüro der Wohnsitzgemeinde, Gebühr 13 Euro
  • Gewerbezentralregisterauszug „zur Vorlage bei einer Behörde“ (nicht älter als drei Monate), zu beantragen im Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde, Gebühr 13 Euro
  • Bescheinigung in Steuersachen Ihres zuständigen Finanzamtes
  • beim Verkauf von unverpackten Lebensmitteln/Speisen ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die „Belehrung gem. § 43 Abs 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz“

Ist der Antragsteller eine juristische Person, werden folgende Unterlagen über die juristische Person benötigt:

  • Gewerbezentralregisterauszug „zur Vorlage bei einer Behörde“ (nicht älter als drei Monate)
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

Über sämtliche gesetzliche Vertreter, zum Beispiel Geschäftsführer, sind zusätzlich die nachfolgend genannten Unterlagen notwendig:

  • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine Reisegewerbekarte beträgt 150 Euro zzgl. Gebühr für die Gewerbeanmeldung von z. Z. 26 Euro (je nach Rechtsform ggfls. höhere Gebühr für Gewerbeanmeldung)

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer eine Reisegewerbetätigkeit beginnt, muss dieses gleichzeitig anzeigen.

Das Betreiben eines Reisegewerbes ohne eine Reisegewerbekarte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Insofern denken Sie bei Aufnahme einer Reisegewerbetätigkeit bitte daran, umgehend eine Reisegewerbekarte zu beantragen.

Rechtsgrundlage

§§ 55-56 Gewerbeordnung

Was sollte ich noch wissen?

Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe, Vorabinformationen bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer einzuholen.