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Unsere Dienstleistungen

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Obdachlosigkeit (Beratung und Unterkunft)

Die Stadt Ibbenbüren leistet in Obdachlosenangelegenheiten eine Beratung für Betroffene. Bei drohender oder eingetretener Obdachlosigkeit nimmt sie darüber hinaus eine Einweisung Betroffener in Obdachlosenunterkünfte vor.

Voraussetzungen

drohende beziehungsweise bereits eingetroffene Obdachlosigkeit

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Ordnungsbehördengesetz (OBG)