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Märkte und Feste (Anmeldung)

Veranstalter von Märkten (zum Beispiel Wochenmärkte, Krammärkte) und Festen (zum Beispiel Volksfeste) müssen diese grundsätzlich im Vorhinein bei der Stadt Ibbenbüren anmelden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldefrist zirka sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung