Inhalt

Unsere Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Messen, Ausstellungen, Märkte

Auf Antrag eines Veranstalters kann der Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice, Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe Messen, Ausstellungen sowie Spezial- und Jahrmärkte festsetzen.

Voraussetzung für die Festsetzung ist unter anderem eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn der Markt von einem Dutzend oder mehr Anbietern beschickt wird. Die Festsetzung schließt die Teilnahme von nichtgewerblichen Händlern nicht aus.

Die Festsetzung eines Spezialmarktes oder eines Jahrmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.

Spezialmärkte und Jahrmärkte dürfen nicht vollständig oder teilweise in Ladengeschäften abgehalten werden.

Die Festsetzung ist für die Durchführung eines gewerblichen Marktes nicht grundsätzlich verpflichtend. Sollte dieser jedoch an einem Sonntag stattfinden, so ist sie zwingend notwendig, da der Antragsteller durch die Festsetzung in den Genuss der sogenannten Marktprivilegien kommt.

Die wichtigsten Marktprivilegien sind:

  • Befreiung von den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes
  • Befreiung von den Vorgaben des Gesetzes über Sonn- und Feiertage
  • Wegfall der Reisegewerbekartenpflicht

Aufgrund der komplexen Rechtsmaterie (z.B. verkehrliche Belange, Parkraumkonzepte), die hier nicht vollständig dargestellt werden kann, empfiehlt es sich, in der Planungs- und Vorbereitungsphase mit dem Ordnungsamt persönlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Hinweis:
Die Wochenmärkte und die Kirmes werden vom der Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH betreut. Wenn Sie Fragen zur Kirmes und zu den Wochenmärkten haben, wenden Sie sich bitte an:

Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH

Oststraße 28
49477 Ibbenbüren

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefülltes Antragsformular:
Der Antrag muss Angaben über Ort, Art, Dauer und Zeitrahmen der Veranstaltung enthalten. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wer der Veranstalter ist. Veranstalter können natürliche und juristische Personen sein.

Dem Antrag sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen beizufügen, die unter anderem zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers dienen:

  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
  • Händlerliste mit Namen, Adresse und Angebot
  • Lageplan/Hallenplan
  • Teilnahmebedingungen

Tritt eine juristische Person als Veranstalter auf, wird die Zuverlässigkeit aller Geschäftsführer überprüft. Zusätzlich sind eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

50 Euro bis 3000 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldefrist spätestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung

Was sollte ich noch wissen?

Bitte nehmen Sie frühzeitig im Vorfeld der Veranstaltung Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf, damit abgeklärt werden kann, welche zusätzlichen Voraussetzungen zu erfüllen sind.