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Jugendhilfe im Strafverfahren

Online-Dienste

Informationen des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Oft sind die Ursachen für das strafrechtlich relevante Verhalten Jugendlicher und junger Heranwachsender in der jeweiligen Lebenssituation zu finden. Hier will das Jugendstrafrecht nicht nur sanktionieren – also bestrafen –, sondern vor allem Unterstützung anbieten, so dass die Ursache für die Straftat aufgearbeitet werden kann, um neuen Vergehen vorzubeugen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt vor diesem Hintergrund an allen Strafverfahren mit, in denen Jugendliche beziehungsweise junge Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren beschuldigt sind.

Die Polizei ermittelt in erster Linie Straftatbestände. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. In Abgrenzung hierzu unterstützt die Jugendhilfe im Strafverfahren Jugendliche und Heranwachsende sowie gegebenenfalls deren Eltern während des laufenden Strafverfahrens.

Nach Bekanntwerden einer Straftat nimmt die Jugendhilfe im Strafverfahren Kontakt zu dem entsprechenden Jugendlichen auf, informiert und berät über das weitere Verfahren und bietet Hilfen an, die in der jeweiligen Situation notwendig sind.

In Form eines Berichtes ermittelt sie die aktuelle persönliche Lebenssituation des Jugendlichen, nimmt Stellung zu seiner Entwicklung und Umwelt und schlägt ein Strafmaß vor, das auf die jeweilige persönliche Situation ausgerichtet wird. Diese Stellungnahme fließt in die Gerichtsverhandlung beziehungsweise in die Entscheidungsfindung des Gerichtes ein.

Nach der Hauptverhandlung vermittelt und überwacht die Jugendhilfe im Strafverfahren die Befolgung der richterlichen Auflagen oder Weisungen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Auch im Falle unter 14-Jähriger werden präventive Gesprächsangebote bereitgehalten, die zur Information und frühzeitigen Unterstützung der Familie dienen.