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Gewerbezentralregister-Auskunft


Im Rahmen einer Gewerbezentralregister-Auskunft sind sowohl Auskünfte über natürliche als auch über juristische Personen möglich. Entsprechende Anträge sind beim Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice, Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe (siehe unter „Kontakt“ auf dieser Seite), zu stellen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall die Stadt Ibbenbüren.

Auskunft über natürliche Personen

Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

Auskunft über Firmen

Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (zum Beispiel Unternehmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der betreffenden juristischen Person.

Welche Informationen und Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung (für Ausländer)
  • Verwendungszweck
  • Adresse, an die die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister geschickt werden soll

Welche Gebühren fallen an?

13,00 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar an folgende Adresse senden:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
10900 Berlin