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Gewerbesteuer

Die Stadt Ibbenbüren erhebt eine Gewerbesteuer.

Vom zuständigen Finanzamt wird der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt. Für Gewerbesteuervorauszahlungen wird der voraussichtliche Gewerbeertrag zugrunde gelegt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt Ibbenbüren vom Finanzamt mitgeteilt. Die Stadt wendet hierauf ihren Hebesatz an und setzt damit die Gewerbesteuer fest. Die Hebesatzfestsetzung erfolgt durch die jährliche Haushaltssatzung.

Der Gewerbesteuerpflichtige erhält von der Gemeinde über die Steuerhöhe und die Zahlungstermine einen Gewerbesteuerbescheid.

Voraussetzungen

Jeder stehende, in Ibbenbüren betriebene und nicht ausdrücklich nach dem Gewerbesteuergesetz befreite Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vorauszahlungen

Für Vorauszahlungen sind die Zahlungstermine zum

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

eines jeden Jahres vorgegeben.

Abschlusszahlungen

Abschlusszahlungen sind einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Rechtsgrundlage

Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Was sollte ich noch wissen?

Gewerbesteuerpflicht bei Einzelgewerben und Personengesellschaften

Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerben und bei Personengesellschaften zu dem Zeitpunkt, an dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Aufnahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind und endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes.

Gewerbesteuerpflicht bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister. Sie endet mit dem Erlöschen jeglicher Tätigkeit überhaupt. Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer beziehungsweise die Gesellschaft.

Einspruchmöglichkeiten

Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie nur beim Finanzamt Einspruch erheben.

Gewerbesteuerhebesatz

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt zur Zeit 453 Prozent.