Inhalt

Unsere Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Gewerbeabmeldung

Wer den selbstständigen Betrieb eines bestehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder auch einer unselbstständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der Stadt Ibbenbüren, Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe, als zuständige Behörde gleichzeitig anzeigen. Gleichzeitig bedeutet, dass die Anzeige mit der Aufgabe erfolgen muss.

Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, zum Beispiel eine Gewerbeanzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig; eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden (§ 146 GewO).

Formulare zum Herunterladen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung (für Ausländer)

Welche Gebühren fallen an?

keine