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Gaststättenerlaubnis

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Antragstellende fachlich geeignet und zuverlässig sein. Des weiteren müssen bestimmte objektbezogene Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Zuverlässigkeit, die Eignung sowie die in Bezug auf das Objekt bestehenden Voraussetzungen müssen durch die antragstellende Person durch Vorlage diverser Unterlagen nachgewiesen werden.

Siehe hierzu auch „Welche Unterlagen werden benötigt?“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformular Gaststätten sowie Gewerbe-Anmeldung, ausgefüllt und unterschrieben

  • Handelsregisterauszug für juristische Person
  • Personalausweis, Reisepass oder EU-Ausweis der antragstellenden Person bzw. aller vertretungsberechtigten Personen. Bei schriftlicher Übersendung der Unterlagen bitte eine Kopie hiervon beifügen. Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und selbstständig oder nicht selbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR Mitgliedstaates haben.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der antragstellenden Person bzw. aller vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer / Stellvertreter) Das Führungszeugnis können Sie beim Bürgerbüro beantragen.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde der antragstellenden Person bzw. aller vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer / Stellvertreter), sowie der juristischen Person. Die Auskunft können Sie beim Bürgerbüro oder Gewerbeamt Ihres Wohnsitzes beantragen.
  • Bescheinigung in Steuersachen der antragstellenden Person, aller vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer / Stellvertreter), sowie der juristischen Person. Die Bescheinigung erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
  • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz (GastG) der antragstellenden Person bzw. aller vertretungsberechtigten Personen. Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, welche von der Industrie- und Handelskammer, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster, Telefon 0251 7070, veranstaltet werden. Setzen Sie sich bitte mit dieser Stelle in Verbindung und legen Sie die Bescheinigung über die erfolgte Unterrichtung vor.
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über www.vollstreckungsportal.de
  • Kopie des Miet- / Pachtvertrages
  • Aktueller Lageplan
  • Kopie der Baugenehmigung / Nutzungsänderung. Die Baugenehmigung / Nutzungsänderung sowie die mit Genehmigungsstempel versehenen Bauvorlagen erhalten Sie von Ihrem Vermieter.
  • Grundrisszeichnung aller gewerblich genutzten Räume mit Genehmigungsstempel des Bauordnungsamtes. Die Grundrisszeichnungen müssen alle Räumlichkeiten enthalten, die durch den Gaststättenbetrieb genutzt werden, wie z.B. Lagerräume, WCs usw. Die Baugenehmigung / Nutzungsänderung sowie die mit Genehmigungsstempel versehenen Bauvorlagen erhalten Sie von Ihrem Vermieter.
  • Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen mit Genehmigungsstempel des Bauordnungsamtes. Die Baugenehmigung / Nutzungsänderung sowie die mit Genehmigungsstempel versehenen Bauvorlagen erhalten Sie von Ihrem Vermieter.

Für Freiflächen zusätzlich:

  • Baugenehmigung (bei privaten Flächen) oder
  • Sondernutzungserlaubnis (bei öffentlichen Flächen wie z.B. Fußwegen)
  • Lageplan mit der genehmigten Fläche / Bestuhlung

Welche Gebühren fallen an?

100 Euro bis 3500 Euro

Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Gewerbe darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Der Beginn ist gemäß § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen (Gewerbe-Anmeldung). Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Rechtsgrundlage

  • Gewerbeordnung
  • Gaststättengesetz

Was sollte ich noch wissen?

Bitte informieren Sie sich über die weiteren Regelungen, die im laufenden Betrieb einer Gaststätte hinsichtlich Hygiene, Jugendschutz, Infektionsschutz, Aufstellung von Geldspielautomaten, Lebensmittel, Sperrzeiten, Sonn- und Feiertagsregelungen zu beachten sind.