Entsorgung Sperrmüll
Online-Dienste
Sperrige Abfälle, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die zugelassenen Abfallbehälter eingefüllt werden können, gelten als Sperrmüll.
Sperrmüll wird auf Antrag von der Stadt Ibbenbüren außerhalb der regelmäßigen Abfallentsorgung getrennt abgefahren. Die individuellen Abfuhrtage werden jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.
Zum Sperrmüll gehören zum Beispiel
- Möbel, wie zum Beispiel Tische, Stühle, Sessel, Sofas, Schränke, Betten, Küchenmöbel, Schreibtische, Lampenschirme (ohne Fassung und Kabel!), Wäschetruhen, große Körbe, Gartenmöbel
- Matratzen
- Fahrräder, Dreiräder, Laufräder, Kinderwagen
- sperriges Kinderspielzeug
- zusammengerollte Teppiche oder andere Bodenbeläge (zum Beispiel PVC), die nicht fest mit dem Haus verbunden waren
- Kohleöfen ohne Schamottsteine (diese können alternativ auch zum Schrotthandel gegeben werden)
Nicht zum Sperrmüll gehören beispielsweise
- Materialien, die als Einzelteile in die Restmülltonne oder in städtische Müllsäcke passen (Achtung! Bauschutt darf nicht in die Restmülltonne! Weitere Angaben siehe unten.)
- Elektrogeräte (Details zur kostenlosen Entsorgung erfahren Sie hier)
- Autoteile und Motoren (Entsorgung über Autoverwerter)
- Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden waren, wie zum Beispiel Fenster, Türen, Rollläden, Waschbecken, Rohre, Fliesen und anderes Baumaterial (Entsorgung über private Entsorgungsunternehmen)
- Renovierungsabfälle, wie zum Beispiel Tapeten (Entsorgung über die Restmülltonne)
- Bauschutt (Entsorgung über private Entsorgungsunternehmen)
- Gartenzäune und Palisaden (Entsorgung über private Entsorgungsunternehmen)
- Holzvertäfelungen, Laminat (Entsorgung über private Entsorgungsunternehmen)
Formulare zum Herunterladen
- PDF-Datei: 159 kB
- PDF-Datei: 205 kB
Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer
Nachdem Sie eine ausgefüllte Sperrmüllkarte bei der Stadt Ibbenbüren eingereicht haben, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht zum Abfuhrtermin. Der Zeitraum zwischen Eingang der Sperrmüllkarte und Abholung des Sperrmülls beträgt im Regelfall zwei bis drei Wochen.
An wen muss ich mich wenden?
Sperrmüllkarten erhalten Sie im Foyer des Rathauses oder beim Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb (Bibb).
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
- PDF-Datei: 125 kB
Was sollte ich noch wissen?
Abholung
Der Sperrmüll ist am festgesetzten Abfuhrtag
- spätestens bis 6 Uhr
- auf ebener Erde an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Straßenraum
- an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz
bereitzustellen.
Falls dies nicht möglich ist, soll der Sperrmüll auf dem Gehweg der öffentlichen Straße vor dem Grundstück und in nicht verkehrsbehindernder Weise bereitgestellt werden.
Unbedingt zu beachten: Das Abholfahrzeug fährt nicht auf Ihren Hof. Der Sperrmüll wird nicht mitgenommen, wenn er zum Beispiel in der Garage oder unter einem Carport steht.
Abholung in Wunschwochen
Benötigen Sie die Sperrmüllabfuhr in einer bestimmten Woche (zum Beispiel bei Umzug), melden Sie den Sperrmüll mindestens drei Wochen vorher an.
Ausschluss von der Abholung und Rücknahme
Dinge, die vom Sperrmüll ausgeschlossen sind, werden vom Abholfahrzeug grundsätzlich nicht mitgenommen. Sie sind von Ihnen wieder von der Ablagestelle zurückzunehmen und einer entsprechenden regulären Entsorgung zuzuführen.