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Denkmalschutz / -pflege


Die Stadt Ibbenbüren ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem
  • Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
  • Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
  • das Führen der Denkmalliste
  • Bescheinigungen nach Paragraf 40 des Denkmalschutzgesetzes (für die Erlangung von Steuervergünstigungen)

Rechtsgrundlage

Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW)

Was sollte ich noch wissen?

Das Denkmalschutzgesetz NRW sieht vor, dass jeder Eigentümer oder jeder Nutzer, der Maßnahmen an ihrem/seinem Baudenkmal ausführt oder ausführen lässt, die zu denkmalbedingten Mehrkosten führen, hierfür öffentliche Zuschüsse beantragen kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Erhaltung von Denkmälern wird durch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes unterstützt. Der Antrag ist über die Stadt Ibbenbüren bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Antrag muss in der Regel spätestes am 1. Oktober des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen.