Anliegerbescheinigung
Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kanalanschlussbeiträge und Kostenerstattungsbeiträge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ruhen als öffentliche Lasten auf einem Grundstück. Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks sollte geklärt werden, ob noch Beiträge zu zahlen sind. Davon hängt letztendlich auch die Höhe des Kaufpreises ab.
In der Regel wird bereits im Rahmen der Finanzierung des Kaufpreises eine sogenannte Anliegerbescheinigung benötigt, die dem Kreditinstitut vorzulegen ist. Darüber hinaus ist es den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern möglich, bei Bedarf Regelungen bezüglich der Beiträge in den notariellen Kaufvertrag mit aufzunehmen.
Voraussetzungen
Für die Beantragung einer Anliegerbescheinigung sind Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück) erforderlich.