Öffentliche Bekanntmachungen
Online-Dienste
Öffentliche Bekanntmachungen einer Kommune dienen der rechtsverbindlichen Information der Öffentlichkeit über relevante gemeindliche Belange. Sie tragen zur Transparenz kommunalen Handelns bei. Mit ihrer Hilfe werden Bürgerinnen/Bürger über für sie wichtige Sachverhalte in Kenntnis gesetzt.
Folgende Informationen werden bekannt gemacht:
- Veröffentlichungen von Satzungen sowie deren Änderungen
- Einleitung und Beschluss von Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplanverfahren
- Widmungsverfügungen
- Wahlbekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ibbenbüren werden in der örtlichen Tagespresse und auf der städtischen Website hier veröffentlicht.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner ist das Büro des Bürgermeisters.