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Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)

Der Bund hat mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist hälftig auf zwei Kapitel mit unterschiedlichen Förderzielen aufgeteilt.

  • Kapitel Eins verfolgt das Ziel, die erforderlichen Instandhaltungs-, Sanierungs- und Umbaukosten der örtlichen Infrastruktur von finanzschwachen Kommunen zu unterstützen.
  • Kapitel Zwei fokussiert Investitionen in den Bereichen Sanierung, Umbau, Erweiterung und – in engen Grenzen –Neubau von Schulgebäuden.

Auf das Land NRW entfallen insgesamt 1,126 Milliarden Euro nach dem ersten Kapitel und 1,121 Milliarden Euro nach dem zweiten Kapitel, welche über einen entsprechenden Verteilungsschlüssel auf die Kommunen umgelegt wurden. Die Stadt Ibbenbüren erhielt mit Förderbescheid vom 08. Oktober 2015 Finanzmittel in Höhe von 2.225.504,88 Euro und mit Förderbescheid vom 22. Januar 2018 zusätzlich 2.377.687 Euro nach dem 2. Kapitel.

Investitionen im Sinne des KInvFG werden mit bis zu 90 % des öffentlichen Finanzierungsanteils gefördert, womit sich bei einem angenommen Eigenanteil von 10 % ein förderfähiges Ausgabenvolumen von rd. 5.115.000 Euro ergibt.

Die Stadt Ibbenbüren setzt mit diesen Fördermitteln Baumaßnahmen in Schul- und Verwaltungsgebäuden um.

  • Die Förderbereiche liegen nach dem 1. Kapitel bei der „Energetischen Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen“ (Investitionsschwerpunkt Infrastruktur) und der „Energetischen Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“ (Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur).
  • Der Förderbereich des 2. Kapitels umfasst bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.
Nachfolgend können die Einzelmaßnahmen abgerufen werden, die bereits von der Stadt Ibbenbüren mit den Fördermitteln des KInvFG umgesetzt worden sind