für Bauherren
Verfahrensablauf
Mit dem digitalen Bauamt haben Sie die Möglichkeit, Bauanträge digital einzureichen und den Verfahrensstand jederzeit über die Bauplattform ITeBAU abzufragen. Dazu benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Sie erhalten per E-Mail eine Einladung zu Ihrem Projektraum, über die Sie sich einmalig bei der Plattform registrieren müssen. Danach können Sie jederzeit und überall den Stand Ihres Verfahrens einsehen, auf Ihre Unterlagen zugreifen und evtl. Unterlagen nachreichen.
Die Vorteile
- Es werden Postwege und somit Zeit eingespart.
- Die Druckkosten können minimiert werden.
- Es ist möglich, mehrere Institutionen gleichzeitig zu beteiligen.
- Der Dokumentenaustausch ist auf der Bauplattform ohne Zeitverzögerung möglich.
Antragsformulare
- Bauantrag vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW
- Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2) - Bauordnung NRW 2018 (Anlage I/1 zu VV BauPrüfVO)
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 62 Absatz 3 Bauordnung NRW 2018 (Anlage I/6 zur VV BauPrüfVO)
- Bevollmächtigung für die Teilnahme am elektronischen Baugenehmigungsverfahren der Stadt Ibbenbüren
- Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW 2018
Wichtiger Hinweis: In den oben aufgeführten Formularen ist künftig zwingend die Hausnummer mit anzugeben. Falls Ihnen die Hausnummer vor Antragstellung noch nicht bekannt ist, können Sie diese unter hausnummer@ibbenbueren.de formlos anfragen.
Weitere Antragsformulare finden Sie hier.
Dokumente
- PDF-Datei: 3.3 MB
Haben Sie Fragen?
Es gibt Bauvorhaben, die ein Bauherr ohne Entwurfsverfasser beantragen kann sowie Bauvorhaben, die ein Bauherr nur mit der Unterstützung eines Entwurfsverfassers beantragen kann. Für weitere Informationen hierzu nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Bauberatung auf.
Ihre Ansprechpartner
Fachdienst Stadtplanung - Bauordnung
Leitung
Roncallistraße 3 – 5
49477 Ibbenbüren
- Telefon: 05451 931-7013
- Fax: 05451 931-667013
- E-Mail: E-Mail
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