Inhalt

Unsere Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Akteneinsicht Bauaktenarchiv


Die Stadt Ibbenbüren ermöglicht zu archivierten Bauakten berechtigten Personen auf deren Antrag eine Akteneinsicht. Ebenso erteilt sie Auskünfte zu den Bauakten im Archiv. Die Bereitstellung der Altakten kann vor Ort im Archiv oder auch in digitaler Form geschehen.

Im städtischen Bauaktenarchiv befinden sich die Akten der abgeschlossenen Bauverfahren nahezu aller baurechtlich genehmigten Gebäude in Ibbenbüren. Die Bauakten enthalten in der Regel die Baugenehmigung, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Wohnflächenberechnungen und den Standsicherheitsnachweis (Statik).

Formulare zum Herunterladen

Voraussetzungen

Zur Einsichtnahme berechtigt sind

  • der Eigentümer
  • jeder Miteigentümer (und zwar ohne Vollmacht der anderen Berechtigten)
  • eine vom Eigentümer bevollmächtigte Person (zum Beispiel Architekt, Makler, Bank, Notar, Statikbüro, Gutachter, Hausverwalter)

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang des Antrages auf Akteneinsicht erhalten berechtigte Antragsteller innerhalb weniger Tage einen Termin.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist der Fachdienst Bauordnung.

Die Akteneinsicht kann am vereinbarten Termin im Technischen Rathaus Ibbenbüren, Roncallistraße 3-5, Fachdienst Bauordnung, Zimmer 17, Telefon 05451 931-7017, erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Akteneinsicht (siehe unter „Formulare zum Herunterladen“)
  • gegebenenfalls Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

  • Bereitstellung Archivakten zur Einsichtnahme vor Ort: 29,50 Euro (bis zu zwei Bänden; größere Bestände werden nach Zeitaufwand abgerechnet)
  • Bereitstellung in digitaler Form und per E-Mail: 10 Euro je angefangene zehn Minuten Bearbeitungszeit
  • Fotokopien: 0,70 Euro je Seite (DIN A 4), 0,90 Euro je Seite (DIN A 3)

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Adressaten für Antrag

Direkte Adressaten für einen Antrag auf Akteneinsicht sind die unter „Kontakt“ genannten Mitarbeiter.

Ausleihe archivierter Akten

Original-Altakten können grundsätzlich nicht ausgeliehen werden. Sie verbleiben in jedem Fall im städtischen Bauaktenarchiv. Für interessierte Berechtigte besteht alternativ die gebührenpflichtige Möglichkeit einer digitalen Aktenkopie.

Hinweis zu Statikakten

Bei Statikakten ist es ratsam, dass ein Architekt oder eine Statikerin/ein Statiker anwesend ist, um zu klären, welche Unterlagen genau benötigt werden.

Vollständigkeit des Bauaktenarchivs

Eine Gewähr für die Vollständigkeit des Archivs kann nicht gegeben werden.