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Abmeldung Wohnsitz

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Eine Wohnsitzabmeldung bei Umzug ist nur dann erforderlich, wenn

  • ein Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt
  • ein Wegzug ins Ausland erfolgt

Eine Abmeldepflicht bei einem Umzug im Inland besteht, sofern es die Hauptwohnung betrifft, nicht.

Die Abmeldung erfolgt jeweils

  • persönlich durch Sie
  • oder durch eine von Ihnen hierzu schriftlich bevollmächtigte Person
  • oder schriftlich

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt vorgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Auszug vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz