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Was sollte ich noch wissen?

Automobile können bis zu sieben Jahre außer Betrieb gesetzt werden. Danach erlischt die Betriebserlaubnis. Für eine Wiederinbetriebnahme ist eine Vollabnahme beim TÜV erforderlich.

Wenn Sie bei Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges Ihr altes Kennzeichen behalten möchten, erteilt Ihnen das städtische Bürgerbüro hierzu die notwendigen Informationen.

Für sonstige Angelegenheiten der Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist der Kreis Steinfurt zuständig.