Reisepass
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Deutsche Staatsbürger benötigen für Reisen ins Ausland, abhängig vom Reiseziel, gegebenenfalls eigens einen Reisepass, da in manchen Ländern ein Personalausweis nicht ausreicht.
Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können, sind nicht verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Formulare zum Herunterladen
Voraussetzungen für die Beantragung
Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 18. Lebensjahr ist für die Beantragung die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Sofortiger Ersatz für einen Reisepass
Ein sogenannter Expresspass mit entsprechend höherem Gebührensatz kann binnen 72 Stunden erstellt und ausgehändigt werden. Der Expresspass entspricht in allen inhaltlichen Aspekten (Gültigkeit et cetera) dem regulären Reisepass.
Nur wenn der Reisepass nachweislich noch kurzfristiger beziehungsweise sofort benötigt wird, wird ein vorläufiger Reisepass (beschränkte Gültigkeit höchstens für ein Jahr) ausgestellt.
Wichtiges zu Minderjährigen
Unbedingt zu beachten: Wenn die Person, für die ein Reisepass beantragt werden soll, unter 18 Jahren ist, muss grundsätzlich bei der Antragstellung ein Elternteil, der sich selbst mit einem gültigen Personalausweis ausweisen kann, ebenfalls mit anwesend sein.
Bearbeitungsdauer
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitungszeit dort beträgt zirka sieben Wochen. Zu Spitzenzeiten, beispielsweise vor der Reisezeit, kann es zu Verzögerungen kommen. Die Stadt Ibbenbüren hat hierauf keinen Einfluss. Es wird deshalb empfohlen, einen Reisepass auf jeden Fall mit entsprechend ausreichendem zeitlichen Vorlauf zu beantragen.
Ein sogenannter Expresspass mit entsprechend höherem Gebührensatz kann binnen 72 Stunden erstellt und ausgehändigt werden.
Ein vorläufiger Reisepass wird sofort erstellt und ausgehändigt.
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung eines Personalausweises - auch bei Kindern - muss jede Person selbst dabei sein.
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
- schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
- gültige Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
- alter Reisepass oder Personalausweis oder alter Kinderreisepass oder alternativ eine Geburtsurkunde
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind
- alter Reisepass oder Personalausweis oder Kinderausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
- alter Reisepass oder Personalausweis oder alter Kinderreisepass oder alternativ eine Geburtsurkunde
Wenn Sie über 24 Jahre alt sind
- alter Reisepass oder Personalausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
- alter Reisepass oder Personalausweis oder alter Kinderreisepass oder alternativ eine Geburtsurkunde
Wenn Sie einen Expresspass (binnen 72 Stunden) benötigen und unter 18 Jahren sind
- schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
- gültige Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
- alter Reisepass oder Personalausweis oder alter Kinderreisepass oder alternativ eine Geburtsurkunde
Wenn Sie einen Expresspass (binnen 72 Stunden) benötigen
- Personalausweis oder Kinderausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
- alter Reisepass oder Personalausweis oder alter Kinderreisepass oder alternativ eine Geburtsurkunde
Wenn Sie einen vorläufigen Reisepass benötigen und unter 18 Jahren sind
- schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
- gültige Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
- Nachweis über die Eilbedürftigkeit (zum Beispiel Reiseunterlagen)
- alter Reisepass oder Personalausweis oder alter Kinderreisepass oder alternativ eine Geburtsurkunde
Wenn Sie einen vorläufigen Reisepass benötigen
- vorhandener Reisepass oder Personalausweis oder Kinderausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
- Nachweis über die Eilbedürftigkeit (zum Beispiel Reiseunterlagen)
- alter Reisepass oder Personalausweis oder alter Kinderreisepass oder alternativ eine Geburtsurkunde
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder dieser gestohlen wurde und Sie unter 18 Jahren sind
- schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
- gültige Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
- alter Reisepass oder Personalausweis oder alter Kinderreisepass oder alternativ eine Geburtsurkunde
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder dieser gestohlen wurde
- Personalausweis oder Kinderausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
- alter Reisepass oder Personalausweis oder alter Kinderreisepass oder alternativ eine Geburtsurkunde
*Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, ein ausgedrucktes Lichtbild mitzubringen oder im Eingangsbereich des Bürgerbüros selbstständig an einem Foto-Automaten ein digitales Lichtbild aufzunehmen. Kosten für die Aufnahme: 4,50 Euro. Dieses kann allerdings lediglich für Dokumentenanträge, wie Pass und Personalausweis, genutzt werden. Für Führerschein-Anträge wird ein ausgedrucktes Foto benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
- Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 Euro
- Reisepass ab 24 Jahren: 70 Euro
- Expresspass bis 24 Jahre: 69,50 Euro
- Expresspass ab 24 Jahren: 102 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Wie lange sind Reisepässe gültig?
- bei Personen unter 24 Jahren: sechs Jahre
- bei Personen über 24 Jahre: zehn Jahre
Rechtsgrundlage
Passgesetz
Was sollte ich noch wissen?
Reisen
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, grundsätzlich ein Personalausweis ausreichend ist oder ob Sie eigens einen Reisepass benötigen.
Änderungen
Wenn sich Ihr Wohnort oder Ihr Name ändert, sind entsprechende Änderungen in Ihrem Reisepass – auch im vorläufigen Reisepass – notwendig. Hierzu muss ein Neuantrag gestellt werden.