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Führungszeugnis

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Das Führungszeugnis, landläufig häufig auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist eine behördliche Bescheinigung darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Angaben hierzu stammen aus dem Bundeszentralregister.

Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • Privatführungszeugnis (für persönliche Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber)
  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke (ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel zur Erteilung einer Fahrerlaubnis; enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, etwa den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis)
  • Erweitertes Führungszeugnis (für Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen, zum Beispiel in Schule oder Sportverein)
  • Europäisches Führungszeugnis (für Personen, die neben oder statt der deutschen Staatsangehörigkeit diejenige eines anderen Mitgliedsstaates oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen; enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunfts-EU-Mitgliedstaates, sofern dieser eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht)

Das Führungszeugnis wird je nach Art der Antragstellung von der Stadt Ibbenbüren oder direkt vom Antragsteller (siehe hierzu „An wen muss ich mich wenden?“) beim Bundesamt für Justiz angefordert. Das Bundesamt verwaltet das Bundeszentralregister.

Voraussetzungen

Wohnsitz

Sie müssen mit einer Wohnung in Ibbenbüren gemeldet sein. (Den Antrag können Sie grundsätzlich bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.)

Alter des Antragsstellers

Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Hinweis zum Erweiterten Führungszeugnis

Dieses kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird.

Bearbeitungsdauer

  • Privatführungszeugnis: zirka eine Woche bis zwei Wochen
  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke: zirka eine Woche bis zwei Wochen
  • Erweitertes Führungszeugnis: zirka eine Woche bis zwei Wochen
  • Europäisches Führungszeugnisses: zirka vier bis fünf Wochen

An wen muss ich mich wenden?

Persönlicher Antrag

Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.

Schriftlicher Antrag

Ein Antrag kann schriftlich ebenfalls im Bürgerbüro erfolgen. (Bitte beachten: Hierfür ist eine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Gemeindeverwaltung oder einen Notar notwendig. Siehe hierzu auch Angaben in „Welche Unterlagen werden benötigt?“.)

Online-Antrag

Sie können das Führungszeugnis auch online von zu Hause aus direkt beim Bundesamt für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/) anfordern. Hierzu benötigen Sie

  • einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion
  • ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • eine auf dem Computer installierte Ausweis-App2
  • eine Master- oder Visacard beziehungsweise ein Konto bei einer Bank, die das Online-Bezahlverfahren Giropay unterstützt
  • gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen

Im Falle der Online-Bestellung beim Bundesamt für Justiz bekommen Sie von dort das Privatführungszeugnis nach Hause gesandt. Behördliche Führungszeugnisse werden vom Bundesamt direkt an die entsprechende Behörde geschickt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • genaue Postanschrift der Behörde (nur bei Führungszeugnis für behördliche Zwecke)
  • Aktenzeichen (nur bei Führungszeugnis für behördliche Zwecke)
  • Angabe des Verwendungszweckes (nur bei Führungszeugnis für behördliche Zwecke)
  • schriftliche Aufforderung, in welcher derjenige, der das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Paragraf 30a, Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen (nur bei Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses)
  • durch Gemeindeverwaltung oder Notarin/Notar erfolgte Beglaubigung der Unterschrift (nur bei schriftlicher Antragstellung)

Welche Gebühren fallen an?

  • Privatführungszeugnis: 13,00 Euro
  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke: 13,00 Euro
  • Erweitertes Führungszeugnis: 13,00 Euro
  • Europäisches Führungszeugnis: 13,00 Euro

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen zum Führungszeugnis finden Sie im Internet auf der Website des Bundesamtes für Justiz  www.bundesjustizamt.de).

Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Informationen zur Software für die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de.