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Wahlen

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Ibbenbürener Wahlberechtigte sind im Wählerverzeichnis aufgeführt. Dieses wird von der Stadt Ibbenbüren verwaltet.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie für eine bevorstehende Wahl im Wählerverzeichnis stehen, so können Sie dies gerne bei der Stadt Ibbenbüren erfragen. Wer zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist, hängt von den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ab.

Sollten Sie nicht mehr wissen, in welchem Wahllokal Sie wählen können, so ist eine Abfrage hierzu ebenfalls bei der Stadt Ibbenbüren möglich.

Gleiches gilt für Fragen zum Wahlrecht oder zur Briefwahl.

Voraussetzungen

  • altersmäßige Wahlberechtigung (zum Beispiel bei der Kommunalwahl und bei der Europawahl ab 16 Jahren, bei der Bundestagswahl ab 18 Jahren)
  • Wohnsitz in Ibbenbüren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine