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Anmeldung Wohnung (Haupt- und Nebenwohnung)

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter dieser Nummer vereinbart werden: 05451 931-3333 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr)

Online-Dienste

Sie können sich ganz einfach online an- bzw. ummelden. Hierzu benötigen Sie:

  • einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie dazugehöriger PIN oder eine eID-Karte (für EU-Bürgerinnen und -Bürger)
  • ein behördliches Nutzerkonto (zum Beispiel über die BundID)
  • ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein USB-Kartenlesegerät sowie die AusweisApp2

Wie genau es funktioniert, erfahren Sie hier:


Wenn Sie in eine neue Haupt- oder auch Nebenwohnung umziehen, müssen Sie diese anmelden.

Um eine Nebenwohnung handelt es sich, wenn Sie, bezogen auf ein Jahr, zwar eine weitere Wohnung bezogen haben, diese jedoch nicht überwiegend nutzen.

Die Anmeldung erfolgt jeweils

  • persönlich durch Sie
  • oder durch eine von Ihnen hierzu schriftlich bevollmächtigte Person, die einen von Ihnen unterschriebenen und ausgefüllten Meldeschein mitbringt

Voraussetzungen

Da der Personalausweis aufgrund der neuen Anschrift geändert werden muss, ist die Vorsprache von mindestens einer Person (Sie selbst oder bevollmächtigte Person) zwingend notwendig.

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt vorgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz