Die Corona-Notbremse mit Test-Option besagt, dass folgende Angebote, die sonst im Rahmen der Notbremse gänzlich geschlossen wären, nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltests sowie nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden können („Click & Meet“). Hierzu gehören
- nicht für den täglichen Bedarf privilegierte Geschäfte: Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen, Parfümerien, Elektronikbedarf, etc.
- körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: Kosmetik, Nagelstudios, Massage, etc.
- Museen, Kunstausstellungen, etc.
Sämtliche Angebote des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Tierbedarfsmärkte, Blumengeschäfte), medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseure, Fußpflege und Personenbeförderung können auch weiterhin ohne tagesaktuelles negatives Testergebnis aufgesucht werden.
Alle Verkaufsstellen haben zusätzlich weiterhin die Möglichkeit, das „Click-&-Collect“-Verfahren, also die Abholung bestellter Ware, ohne die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests, anzubieten.