Schwerbehindertenangelegenheiten
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.
Die Stadt Ibbenbüren hilft und berät bei Anträgen zum Schwerbehindertenausweis. Darüber hinaus verlängert sie gegebenenfalls die Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen.
Erst- und Änderungsanträge werden von der Stadt Ibbenbüren zur Entscheidung an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. Im Bürgerbüro werden Schwerbehindertenausweise lediglich ausgehändigt, eine Beantragung ist nicht möglich.
Formulare zum Herunterladen
Bearbeitungsdauer
Beratung und Hilfestellung können unmittelbar geleistet werden.
Vorausgesetzt, dass noch ein Feld zur Verlängerung frei ist, kann ein Schwerbehindertenausweis direkt vor Ort auch verlängert werden. Ansonsten wird der Antrag auf Verlängerung von der Stadt Ibbenbüren an den Kreis Steinfurt weitergeleitet.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner ist der Fachdienst Soziales, hier die Abteilung Soziale Förderung. (Siehe hierzu auch „Was sollte ich noch wissen?“.)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbild (bei Neuausstellung, auch wenn der Schwerbehindertenausweis nicht mehr verlängert werden kann)
- Personalausweis (bei Erstantrag, Verlängerungswunsch wie auch bei Antrag auf Verschlimmerung einer Schwerbehinderung)
- Schwerbehindertenausweis (bei Verlängerungswunsch)
- Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Verlängerungsanträge können frühestens drei Monate vor Ablauf beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Paragraf 69
Was sollte ich noch wissen?
Zusätzliche Dienstleistung des Bürgerbüros
Für Verlängerungen des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise für Anträge auf Verschlimmerung einer Schwerbehinderung steht zusätzlich auch das Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren zur Verfügung. Entsprechende Anträge werden dort ausgehändigt und erläutert.
Ist gewünscht, zusätzlich das Merkmal „RF“ für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht anerkennen zu lassen, kann im Bürgerbüro gleichzeitig der entsprechende Antrag gestellt werden.