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Kinderreisepass

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Kinder unter 12 Jahren – auch Säuglinge – benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass (früher unter der Bezeichnung Kinderausweis bekannt). Der Kinderreisepass dient hierbei als Identitätsdokument für ein Kind.

Voraussetzungen

Ein Kinderreisepass wird für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt.

Ein Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss, solange diese das gemeinsame Sorgerecht ausüben, von beiden Eltern gestellt werden. Können nicht beide Eltern persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen.

Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von demjenigen Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss in diesem Fall bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Wichtiges zu Minderjährigen

Bei der Antragstellung für einen Kinderreisepass muss ein Elternteil, der sich selbst mit einem gültigen Personalausweis ausweisen kann, zusammen mit dem Kind, für welches der Kinderreisepass beantragt werden soll, anwesend sein. Die Anwesenheitspflicht für das Kind gilt unabhängig von dessen Alter.

Bearbeitungsdauer

Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist
  • Geburtsurkunde beziehungsweise, falls vorhanden, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Passfoto*
  • Einverständniserklärung und Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
Wenn Sie den Kinderreisepass verlängern möchten (siehe hierzu Abschnitt „Wie lange sind Kinderreisepässe gültig?“)
  • vorhandener Kinderreisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Passfoto*
  • Einverständniserklärung und Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten

*Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, ein ausgedrucktes Lichtbild mitzubringen oder im Eingangsbereich des Bürgerbüros selbstständig an einem Foto-Automaten ein digitales Lichtbild aufzunehmen. Kosten für die Aufnahme: 4,50 Euro. Dieses kann allerdings lediglich für Dokumentenanträge, wie Pass und Personalausweis, genutzt werden. Für Führerschein-Anträge wird ein ausgedrucktes Foto benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

  • Ausstellung Kinderreisepass: 13 Euro
  • Verlängerung Kinderreisepass: 6 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Wie lange sind Kinderreisepässe gültig?

Der Kinderreisepass gilt ab Ausstellung für ein Jahr. Er kann dann unter Vorlage eines aktuellen Passbildes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden (nur mit noch gültigem Kinderreisepass möglich).

Rechtsgrundlage

Passgesetz

Was sollte ich noch wissen?

Reisen

Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.