Beratung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Rathaus
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Folgendes Formular soll es Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden ermöglichen, auf freiwilliger Basis mögliche Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine zu melden.
Formular: Meldung freier Wohnraumkapazitäten
Sie sind aus der Ukraine eingereist und bereits privat im Kreis Steinfurt untergekommen? Bitte melden Sie sich bei der Stabsstelle Ukraine des Kreises Steinfurt: Kontaktformular
Ja! Wenn Sie mit der Deutschen Bahn fahren möchten, müssen Sie keine Fahrkarte besitzen. Der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument genügen für eine kostenfreie Fahrt. Weitere Informationen gibt es unter den nachfolgenden Links der Deutschen Bahn:
Auch den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrszüge (S-Bahnen, Regionalbahnen, Regionalexpress, etc.), U-, Straßen- und Stadtbahnen sowie Busse) können Sie in ganz Deutschland - also auch im Kreis Steinfurt - kostenfrei nutzen. Auch hier müssen Sie keine Fahrkarte besitzen. Der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument genügen.
Personen, die bereits aus der Ukraine eingereist und im Kreis Steinfurt untergekommen sind, werden gebeten, sich online über das nachfolgende Kontaktformular des Kreises Steinfurt zu melden: Kontaktformular
Eine Ausnahme gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine
Ja! Sie können auch nach Ihrer Registrierung und auch nach der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf eigenen Wunsch in die Ukraine zurückkehren.
Von eigenen oder fremdorganisierten Fahrten an die ukrainische Grenze mit dem Ziel, selbstständig Geflüchtete aufzunehmen und in den Kreis zu transportieren, sollte zwingend Abstand genommen werden. Momentan werden ankommende Geflüchtete an den deutschen Landesgrenzen in Empfang genommen und registriert, um dann in eine Unterbringung weitergeleitet zu werden – Hilfsorganisationen unterstützen dabei. Von deutscher Seite erfolgt hier eine zentrale staatliche Steuerung und Koordinierung. Unabhängig davon, dass zumindest die polnischen Behörden aktuell den Verkehr in einer Zone von 30 Kilometern zur ukrainischen Grenze für Zivilisten eingeschränkt haben, ist der Aufenthalt an der Grenze zur Ukraine angesichts der unklaren Sicherheitslage sehr riskant und gefährlich.
Ja, Ihnen können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Sie können sich im Bedarfsfall direkt an das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde wenden, in der Sie sich aktuell aufhalten.
Die Sozialleistungen, die Sie über diesen Weg erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen!
Auch hier sind Sie über das das Asylbewerberleistungsgesetz abgesichert. Sie können sich im Bedarfsfall direkt an das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde wenden, in der Sie sich aktuell aufhalten. Das gilt unter anderem auch für Schutzimpfungen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Versorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen sowie für Personen, die psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben. In Notfällen ist die medizinische Versorgung selbstverständlich auch ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt sichergestellt.
Die medizinischen Versorgungsleistungen, die Sie über diesen Weg erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen!
Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte mit einer Dauer von 90 Tagen visumfrei in die EU einreisen. Sollten Sie als Geflüchtete/r aus der Ukraine in den Kreis Steinfurt kommen oder bereits eingereist und hier untergekommen sein, melden Sie sich bitte dennoch unmittelbar nach der Einreise über das nachstehende Kontaktformular bei der Stabsstelle Ukraine des Kreises Steinfurt. So können Kontakte hergestellt und Informationen zu allen relevanten Themen bis hin zur Unterbreitung von Unterstützungsangeboten rund um die Aufnahme gegeben werden.
Unser Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular
Nachdem Sie sich über unser Kontaktformular registriert haben, erhalten Sie per E-Mail sowie per Post ein erstes Hinweisschreiben zu den nächsten Schritten von unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung. Die in dem Schreiben beschriebenen Schritte finden Sie auch unter "Die ersten Schritte für Geflüchtete" auf dieser Website.
Bei weiteren ausländerrechtlichen Fragen können Sie sich auch an die Hotline der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt wenden: 02551 69 1717
Eine Ausnahme gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, also eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, beantragen Sie bitte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung. Hierzu können Sie das unten verlinkte Antragsformular verwenden. Den Antrag können Sie postalisch oder auch per E-Mail an uns zurücksenden (die Adressen sind dem Formular zu entnehmen). Nach Eingang des Antrages erhalten Sie von uns eine Fiktionsbescheinigung mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit ist gestattet“. Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular- Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Eine Ausnahme gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine
Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter dem nachfolgenden Link: Ukraine Website der Bundesagentur für Arbeit
Auf dem nachfolgend verlinkten Infoblatt erklärt die Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord, unter welchen Bedingungen Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben. Es enthält auch Informationen zum Kindergeld für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Infoblatt der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden einer Schule zugewiesen. Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro in der jeweiligen Kommune wird das Schulamt für den Kreis Steinfurt über die Anwesenheit informiert und nimmt die Zuweisung zu einer wohnortnahen Grundschule beziehungsweise einer wohnortnahen Erstförderung in einer weiterführenden Schule vor.
Die Kommune oder die Schule nimmt Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf und lädt zu einem Anmeldegespräch ein.
Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der ankommenden Familien. Diese Beratung wird von den Lehrkräften vom Kommunalen Integrationszentrum angeboten und kann von der Kommune unter folgendem Link angefragt werden: www.kreis-steinfurt.de/ki-seb
Bei besonderen Fragestellungen rund um die Einschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen hilft das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Steinfurt unter integration@kreis-steinfurt.de. Besondere schulfachliche Fragen können mit der Fachberatung Integration abgeklärt werden unter gerhild.forsting@kreis-steinfurt.de.
Ja, die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu staatlichen Integrationsmaßnahmen (Angebote der Sprachförderung und Beratung) zu gewähren. Das umfasst:
Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
Die »MiA-Kurse« (Migrantinnen einfach stark im Alltag), ein Angebot speziell für Frauen
Die Erstorientierungskurse
Integrationskurse
Berufssprachkurse
Es stehen alle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Kursarten zur Verfügung, das heißt neben dem allgemeinen Integrationskurs beispielsweise auch Jugend- und Frauenkurse sowie sogenannte „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern zum Beispiel nur das kyrillische). Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.
Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich. Diesen finden Sie hier. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Zuständig für den Kreis Steinfurt ist die Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bielefeld. Die Kontakdaten der Regionalstelle und Informationen dazu, wo im Kreis Steinfurt Integrationskurse angeboten werden, lassen sich schnell und einfach im BAMF-NAvI finden.
Die Zulassung kann unter Vorlage des erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung vorgelegt wird.
Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.
Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland (Antworten auf häufig gestellte Fragen) gibt es hier / You can find answers to frequently asked questions here / Запитання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині / Вопросы и ответы о въезде в Германию из Украины и пребывании в Германии:
Unterstützungsangebote Kommunales Integrationszentrum (KI): Auf dem ersten Tabellenblatt finden Sie eine Übersicht mit Angeboten und den Ansprechpersonen im KI. Auf dem zweiten Tabellenblatt sind die Angebote mit konkreten Ansprechpersonen in den einzelnen Kommunen gelistet. Die Tabelle kann nach Art der Anliegen, Standorten, etc. gefiltert werden und soll Beratende sowie Ratsuchende in den Kommunen unterstützen.
Im Kreis Steinfurt gibt es zahlreiche Schnellteststellen, die kostenlose Testungen anbieten. Diese können Sie nutzen. Bitte nehmen Sie dazu Ihren Pass mit zur Teststelle und zeigen Sie ihn dort vor. Unter dem nachfolgend aufgeführten Link sind die Teststellen im Kreis Steinfurt auf einer Karte dargestellt. Sie können so die Teststellen auswählen, die sich in Ihrer unmittelbaren Umgebung befinden: Schnellteststellen im Kreis Steinfurt (Karte)
Ja, die Corona-Schutzimpfung ist auch für Geflüchtete kostenlos.
Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung für nach Deutschland geflüchtete Menschen aus der Ukraine stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung, zu Tests auf das Coronavirus, Quarantäne und Isolierung sowie zu den „3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus“-Regelungen in ukrainischer Sprache zur Verfügung. Ergänzend sind Informationen zu Hygienemaßnahmen auf Ukrainisch verfügbar. Sie finden die Materialien hier: Informationsmaterialien der BZgA
Nachfolgend finden Sie außerdem Informationsmaterialien des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache:
Bitte sehen Sie zurzeit von Sachspenden jeglicher Art ab. Sachspenden für Geflüchtete in den Anrainerstaaten der Kriegs- und Krisenregion sind nach übereinstimmender Einschätzung aller relevanten Akteure derzeit nicht erforderlich. Die primären Zielstaaten der Geflüchteten und deren zivilgesellschaftliche Akteure kommen derzeit augenscheinlich ausreichend für die Versorgung auf. Wenn sich ein konkreter Bedarf an Sachspenden ergibt, startet die Stabsstelle Ukraine einen entsprechenden Aufruf.
Sie können insbesondere durch Geldspenden helfen. Wer Geld spenden möchte, sollte dies über die bekannten zweckgebundenen Spendenkonten der Hilfsorganisationen tun.
Eine gute Möglichkeit ist hier beispielsweise eine Spende an die Aktion Deutschland Hilft. Hier können Sie spenden: Aktion Deutschland Hilft
Von eigenen oder fremdorganisierten Fahrten an die ukrainische Grenze mit dem Ziel, selbstständig Geflüchtete aufzunehmen und in den Kreis zu transportieren, sollte zwingend Abstand genommen werden. Momentan werden ankommende Geflüchtete an den deutschen Landesgrenzen in Empfang genommen und registriert, um dann in eine Unterbringung weitergeleitet zu werden – Hilfsorganisationen unterstützen dabei. Von deutscher Seite erfolgt hier eine zentrale staatliche Steuerung und Koordinierung. Unabhängig davon, dass zumindest die polnischen Behörden aktuell den Verkehr in einer Zone von 30 Kilometern zur ukrainischen Grenze für Zivilisten eingeschränkt haben, ist der Aufenthalt an der Grenze zur Ukraine angesichts der unklaren Sicherheitslage sehr riskant und gefährlich.
Privatpersonen, die freie Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Familien haben und diese zur Verfügung stellen möchten, können sich bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden und dies dort anzeigen. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Übersicht mit spezifischen Kontaktdaten jeder Kommune. Dort sind die kommunalen Ansprechpartner zum Thema „Ukraine“ aufgeführt: Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden
Formular für Ibbenbüren: Meldung freier Wohnraumkapazitäten
Bitte machen Sie die Nachnamen der Geflüchteten, die bei Ihnen wohnen, am Briefkasten und/oder an der Haustüre kenntlich. So ist sichergestellt, dass zusätzlich zu einer digitalen auch eine postalische Kontaktaufnahme des Kreises Steinfurt mit den Geflüchteten möglich ist. Haben Sie Wohneigentum, so müssen Sie darüber hinaus nichts weiter beachten. Haben Sie Ihren Wohnraum angemietet, ist zunächst im eigenen Interesse die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Kreis Steinfurt muss hierzu nicht informiert werden.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) hat Hinweise dazu auf seiner Website hinterlegt. Diese finden Sie hier: Ukraine Website des MKFFI NRW
Weisen Sie in diesem Fall bitte die Personen, die sie aufgenommen haben, auf unser Kontaktformular hin. Personen, die als Geflüchtete aus der Ukraine in den Kreis Steinfurt eingereist und hier untergekommen sind, werden gebeten, sich über diesen Weg bei der Stabsstelle Ukraine des Kreises Steinfurt zu melden. Dies ermöglicht eine Kontaktaufnahme und Information zu allen relevanten Themen und die Unterbreitung von Unterstützungsangeboten. Das Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular
Eine Ausnahme gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine
Sie selbst müssen sich nicht melden.
In diesem Fall können Sie sich an die Stadt oder Gemeinde wenden, in der Sie leben. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Übersicht mit spezifischen Kontaktdaten jeder Kommune. Dort sind die kommunalen Ansprechpartner zum Thema „Ukraine“ aufgeführt: Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden
In diesem Fall können Sie oder die Geflüchteten sich an die Stadt oder Gemeinde wenden, in der sie leben beziehungsweise sich zurzeit aufhalten. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Übersicht mit spezifischen Kontaktdaten jeder Kommune. Dort sind die kommunalen Ansprechpartner zum Thema „Ukraine“ aufgeführt: Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden
Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine bündelt die WESt die wichtigsten Infos, Hilfsangebote und Anlaufstellen für Unternehmen. Unter anderem beantwortet sie auf ihrer Website...
Die WESt aktualisiert die Website laufend. Sie finden sie unter dem nachfolgenden Link: www.westmbh.de
Beratung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Rathaus
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